Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, UNCAC) vom 31. Oktober 2003, das in der Schweiz am 24. September 2009 ratifiziert wurde, ist für die Schweiz am 24. Oktober 2009 in Kraft getreten.
Die Konvention regelt die Verhütung, Ermittlung und Strafverfolgung der Korruption sowie das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten.