Nachdem die Schweiz am 31. Mai 2000 das OECD-Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ratifiziert hatte und per 1. Juli 2006 dem Strafrechtsübereinkommen des Europarates gegen Korruption beitrat, legt der Bundesrat nun die Botschaft zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption vor, das erste globale Instrument zur Korruptionsbekämpfung.
Grosse Teile des Abkommens sind unverbindlich, indem die Mitgliedstaaten nur verpflichtet werden, die Schaffung bestimmter Straftatbestände (etwa die Privatbestechung; s. aber UWG 4a) in Erwägung zu ziehen. Für die Schweiz spielt dies insofern keine Rolle, als der Beitritt der Schweiz zu dieser Konvention keine Anpassungen des Landesrechts nach sich zieht, weshalb auch auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet werden konnte.
Immerhin enthält die Botschaft eine gute Übersicht über das geltende schweizerische Korruptionsrecht.