Ende März 2009 hat die Schweiz das Pariser Übereinkommen und das Brüsseler Zusatzübereinkommen ratifiziert. Diese Übereinkommen verbessern bei einem nuklearen Unfall im Ausland den Opferschutz in der Schweiz. Mit der Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes, das vom Parlament am 13. Juni 2008 verabschiedet wurde, konnten nun die Revisionsprotokolle zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen ratifiziert werden.
Das neue Kernenergiehaftpflichtgesetz kann allerdings erst in Kraft gesetzt werden, wenn das Revisionsprotokoll zum Pariser Übereinkommen in Kraft tritt. Das kann nicht geschehen, bevor nicht mindestens zwei Drittel der 15 Unterzeichnerstaaten (davon 13 EU-Staaten) ratifiziert haben. Der Rat der EU hat entschieden, dass alle EU-Unterzeichnerstaaten das Pariser Übereinkommen gemeinsam ratifizieren müssen. Weil die Voraussetzungen dazu erst in fünf dieser EU-Staatenerfüllt sind, kann es dauern, bis das Revisionsprotokoll zum Pariser Übereinkommen in Kraft treten kann.