Das Übereinkommen des Europarats über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Medcrime-Übereinkommen) wurde heute — im Nachgang zu einer internationalen Konferenz zum Thema „Heilmittelkriminalität“ — von der Schweiz zusammen mit Deutschland, Frankreich, dem Fürstentum Liechtenstein und anderen Mitgliedern des Europarats unterzeichnet
Die Medicrime Konvention des Europarates ist das erste internationale Übereinkommen mit dem Ziel, eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier durch gefälschte Heilmittel (Arzneimittel und Medizinprodukte) zu verhindern. Die Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten unter anderem, die Herstellung, das Angebot und den Handel mit gefälschten Heilmitteln zu kriminalisieren. Sie bietet ausserdem einen Rahmen für die nationale sowie internationale Zusammenarbeit unter den betroffenen Behörden.
Mit dem Ziel, die Fälschung von Heilmitteln und ähnliche Straftaten, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit bedeuten, entschlossener zu bekämpfen, hatte der Bundesrat im Juni 2011 beschlossen, das Medicrime-Übereinkommen des Europarats zu unterzeichnen. Das Übereinkommen wird in Kraft treten, sobald es von mindestens fünf Staaten, wovon drei Mitgliedstaaten des Europarates sein müssen, ratifiziert wurde.
Die strafrechtliche Verfolgung von Heilmittelfälschungen beruht in der Schweiz weitgehend auf dem Heilmittelgesetz (HMG), welches unter anderem administrative Zwangsmassnahmen und Strafbestimmungen enthält, sowie den zugehörigen Verordnungen. Einzelne Elemente der Konvention wurden bereits im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) aufgenommen. Die Ratifizierung des Medicrime-Übereinkommens, die zusätzliche Anpassungen im Heilmittelgesetz und anderen schweizerischen Gesetzen bedingt, soll weitere Verbesserungen für die Strafverfolgung bringen.