Einheitliches Recht für internationale Seefrachtverträge

Der Bun­desrat beschloss gestern, die Schaf­fung ein­heitlichen Rechts für inter­na­tionale Seefrachtverträge zu unter­stü­tuzen. Aus der Medi­en­mit­teilung:

Er hat am Mittwoch das neue Uno-Übereinkom­men über Seefrachtverträge genehmigt und einen Vertreter des Bun­de­samts für Jus­tiz ermächtigt, das Übereinkom­men am 23. Sep­tem­ber 2009 in Rot­ter­dam zu unterze­ich­nen.
Das unter Schweiz­er Beteili­gung aus­ge­han­delte Uno-Übereinkom­men erset­zt die bish­eri­gen Verträge und schafft ein­heitlich­es Recht für inter­na­tionale Seefrachtverträge. Zudem basiert das neue Übereinkom­men auf einem neuen Ansatz: Es regelt nicht nur reine See­be­förderun­gen, son­dern erfasst auch mul­ti­modale Trans­porte, was angesichts der zunehmenden “Con­tainer­isierung” des Han­dels von Bedeu­tung ist.”