Das neue Rundschreiben 10/2 (anwendbar für Banken und Effektenhändler) regelt einerseits, wie das Securities Lending and Borrowing (SLB) unter den geltenden Liquiditätsvorschriften zu behandeln ist. Andererseits sollen die Gläubiger und Anleger bezüglich SLB durch konkretisierte Anforderungen an ihre Aufklärung, den Inhalt der Rahmenverträge, die Abwicklung und die Abrechnung geschützt werden. Angesichts der damit verbundenen Risiken wird ungedecktes SLB für nicht qualifizierte Anleger eingeschränkt.
Das Rundschreiben 10/2 wird am 30. Juni 2010 in Kraft treten.
Links:
- Rundschreiben 10/2 Pensions- und Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Repo/SLB)
- Bericht der FINMA über die Anhörung vom 9. Oktober 2009 zum Entwurf des Rundschreibens „Pensions- und Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Repo/SLB)“ vom 17. Dezember 2009