FINMA: Rundschreiben zu Repo/SLB

Das neue Rund­schreiben 10/2 (anwend­bar für Banken und Effek­ten­händler) regelt ein­er­seits, wie das Secu­ri­ties Lend­ing and Bor­row­ing (SLB) unter den gel­tenden Liq­uid­itätsvorschriften zu behan­deln ist. Ander­er­seits sollen die Gläu­biger und Anleger bezüglich SLB durch konkretisierte Anforderun­gen an ihre Aufk­lärung, den Inhalt der Rah­men­verträge, die Abwick­lung und die Abrech­nung geschützt wer­den. Angesichts der damit ver­bun­de­nen Risiken wird ungedeck­tes SLB für nicht qual­i­fizierte Anleger eingeschränkt.

Das Rund­schreiben 10/2 wird am 30. Juni 2010 in Kraft treten.
Links:
  • Rund­schreiben 10/2 Pen­sions- und Dar­lehens­geschäfte mit Wertschriften (Repo/SLB)
  • Bericht der FINMA über die Anhörung vom 9. Okto­ber 2009 zum Entwurf des Rund­schreibens „Pen­sions- und Dar­lehens­geschäfte mit Wertschriften (Repo/SLB)“ vom 17. Dezem­ber 2009