FINMA: teilrevidiertes Rundschreiben 2008/21 “Operationelle Risiken Banken”

Die FINMA hat ihr Rund­schreiben 2008/21 “Oper­a­tionelle Risiken Banken” teilrevidiert.

Das Rund­schrieben befasst sich mit oper­a­tionellen Risiken gemäss der weit­en Legalde­f­i­n­i­tion in Art. 89 der Eigen­mit­telverord­nung (ERV), d.h. mit der Gefahr von Ver­lus­ten, “die in Folge der Unangemessen­heit oder des Ver­sagens von internen
Ver­fahren, Men­schen oder Sys­te­men oder in Folge von exter­nen Ereignissen
ein­treten
”; aus­geschlossen von der Legalde­f­i­n­i­tion sind indes strate­gis­che und Reputationsrisiken.

Das Rund­schreiben enthält detail­lierte Angaben zu den quan­ti­ta­tiv­en Anforderun­gen (Eigen­mit­te­lan­forderun­gen) sowie den qual­i­ta­tiv­en Anforderun­gen an das Man­age­ment oper­a­tioneller Risiken. 

Die qual­i­ta­tiv­en Anforderun­gen basieren auf den “Prin­ci­ples for the Sound Man­age­ment of Oper­a­tional Risk”, welche der Basler Auss­chuss für Banke­nauf­sicht im Juni 2011 erliess (vgl. hier). Die qual­i­ta­tiv­en Anforderun­gen sind abhängig von der Grösse der jew­eili­gen Bank umzuset­zen (Pro­por­tion­al­ität­sprinzip).

Einen beson­deren Fokus legt das Rund­schreiben auf das Man­age­ment von Risiken im Zusam­men­hang mit elek­tro­n­is­chen Kun­den­dat­en (siehe aus­führlich­er Anhang 3 des Rundschreibens).

Das teil­re­v­i­dierte Rund­schreiben tritt per 1. Jan­u­ar 2015 in Kraft.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.