In einer Medienmitteilung zum Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht hält der Bundesrat fest, dass sich die geltende Regelung grundsätzlich bewährt hat. Der Bundesrat will aber vertieft prüfen, wie Widersprüche zwischen dem Initiativrecht und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vermieden werden können. Dies hält er in seinem am Freitag verabschiedeten Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht fest.