Ist ein Wohnobjekt nach dem Mietvertrag “à l’habitation exclusivement” bestimmt und steht der wirkliche Wille der Pateien nicht fest, darf und muss dieser Ausdruck nach dem vorliegenden Urteil lediglich als Ausschluss geschäftlicher Nutzung aufgefasst werden. Der vorausgesetzte Gebrauch umfasst daher die kostenlose Beherbergung von Verwandten. OR 262 (Untermiete) ist weder direkt noch indirekt anwendbar. Im vorliegenden Fall verletzte der Mieter die Pflicht zum sorgfältigen Gebrauch (OR 257f) daher nicht, als er seinen Bruder kostenlos in seiner Wohnung unterbrachte, ohne den Vermieter zu informieren.