Das BGer hat die Beschwerde gegen das Urteil des TAS i.S. Pechstein am 10. Februar 2010 abgewiesen (vgl. dazu zB die Berichterstattung der FAZ). Einige neue Beweismittel waren als Noven unbeachtlich. Zudem konnte nicht mehr vorgebracht werden, der TAS sei nicht unabhängig (und nach der Rechtsprechung ist der TAS vom IOC generell ausreichend unabhängig). Auch waren die Ansprüche auf ein öffentliches Verfahren und Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht verletzt worden. Da das Urteil auch nicht gegen den ordre public verstiess, blieb die Beschwerde erfolglos.