4A_612/2009: Beschwerden gegen das TAS-Urteil i.S. Claudia Pechstein abgewiesen

Das BGer hat die Beschw­erde gegen das Urteil des TAS i.S. Pech­stein am 10. Feb­ru­ar 2010 abgewiesen (vgl. dazu zB die Berichter­stat­tung der FAZ). Einige neue Beweis­mit­tel waren als Noven unbeachtlich. Zudem kon­nte nicht mehr vorge­bracht wer­den, der TAS sei nicht unab­hängig (und nach der Recht­sprechung ist der TAS vom IOC generell aus­re­ichend unab­hängig). Auch waren die Ansprüche auf ein öffentlich­es Ver­fahren und Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht ver­let­zt wor­den. Da das Urteil auch nicht gegen den ordre pub­lic ver­stiess, blieb die Beschw­erde erfolglos.