Das BVerwGer schützt ein Urteil, das eine Sistierung der Billaggebühren bei angemeldeter Auslandabwesenheit abgelehnt hatte, weil die Empfangsgeräte auch dann “betriebsbereit” iSv RTVG 68 I waren (auch ausgestreckte Geräte).
Das BVerwGer schützt ein Urteil, das eine Sistierung der Billaggebühren bei angemeldeter Auslandabwesenheit abgelehnt hatte, weil die Empfangsgeräte auch dann “betriebsbereit” iSv RTVG 68 I waren (auch ausgestreckte Geräte).