2C_385/2009: Ermässigter Posttarif bei Mitgliedschafspresse

Das BGer hält fest, dass der ermäs­sigte Tarif bei der Zustel­lung gemäss PG 15 III (Mit­glied­schaft­s­presse) keine Anwen­dung find­et auf den Ver­sand von Pub­lika­tion gegen eine blosse Abon­nements­ge­bühr, wenn nicht zumin­d­est ein indi­rek­tes mit­glied­schaftlich­es Ver­hält­nis zur her­aus­geben­den Organ­i­sa­tion beste­ht. Der Ver­sand der Pub­lika­tio­nen “Sal­do”, “K‑Tipp” und ander­er muss daher nicht nach dem ermäs­sigten Tarif besorgt werden.