4A_230/2010: Verbot von Aussagen wie “Der X AG geht es sehr schlecht” nicht willkürlich

Das HGer SG hat­te am 28. Jan­u­ar 2010 mehrere Aus­sagen als unlauter vor­sor­glich ver­boten. Es ging um Aus­sagen über einen Kranken­ver­sicher­er X. AG wie “Der X. AG geht es sehr schlecht” oder “Der Selb­st­be­halt der X AG in der Y. sei jen­seits von Gut und Böse” und Ähn­lich­es. Das Ver­bot war, wie das BGer in einem aus UWG-Sicht wenig ergiebi­gen Urteil fes­thielt, nicht willkürlich.