Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung (vom 24. November 2010) die Teilrevision der Spielbankenverordnung (VSBG) gutgeheissen.
Gewisse Einschränkungen des Spielangebotes von B‑Spielbanken werden gelockert. Zur Verbesserung der Sicherheit bei den Tischspielen wird eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von technischen Überwachungssystemen geschaffen.
Mit der Teilrevision wird unter anderem eine Rechtsgrundlage geschaffen, um bei Gefährdung der Sicherheit des Spielbetriebs den Einsatz technischer Überwachungssysteme bei Tischspielen anordnen zu können. Ferner werden auch die Bestimmungen zur Gewährleistung des guten Rufs an die Bedürfnisse der Aufsicht angepasst.