SLK: bei speziellen Angeboten muss idR die Dauer angegeben werden

In einem Entscheid vom 7. Dezem­ber 2010 hielt die Schweiz­erische Lauterkeit­skom­mis­sion SLK fest, dass es unlauter iSv UWG 3 b ist, in einem Restau­rant­führer ein “täglich­es Menu” für einen bes­timmten Preis anzugeben und diesen Preis später zu erhöhen, wenn nicht auch die Dauer des Ange­bots angegeben wurde. Entschei­dend war dabei, dass der Hin­weis auf das Menu in einem Restau­rant­führer “mit einem langfristi­gen Zweck” erschien. Hätte bere­its in der Pub­lika­tions­form ein Hin­weis auf die beschränk­te Dauer enthal­ten, wäre der Entscheid wohl anders ausgefallen.