In einem Entscheid vom 7. Dezember 2010 hielt die Schweizerische Lauterkeitskommission SLK fest, dass es unlauter iSv UWG 3 b ist, in einem Restaurantführer ein “tägliches Menu” für einen bestimmten Preis anzugeben und diesen Preis später zu erhöhen, wenn nicht auch die Dauer des Angebots angegeben wurde. Entscheidend war dabei, dass der Hinweis auf das Menu in einem Restaurantführer “mit einem langfristigen Zweck” erschien. Hätte bereits in der Publikationsform ein Hinweis auf die beschränkte Dauer enthalten, wäre der Entscheid wohl anders ausgefallen.