Die FINMA publizierte kürzlich eine neue Mitteilung zur Behandlung von Lebensversicherungen mit separater Konto-/Depotführung (Medienmitteilung vom 4. Januar 2011).
- Zur Mitteilung 18–2010 (vom 30. Dezember 2010)
Die Mitteilung 18–2010 richtet sich an Banken, Effektenhändler und Versicherungsunternehmen.
Die FINMA beabsichtigt mit ihrer Mitteilung, verschiedene Fragen im Zusammenhang mit so genannten Insurance Wrappers bzw. den Pflichten von Finanzintermediären unter dem Geldwäschereigesetz im Umgang mit Lebensversicherungen mit separater Konto-/Depotführung zu klären.
Neben der Definition einer Lebensversicherung mit separater Konto-/Depotverwaltung (Insurance Wrappers) enthält die FINMA-Mitteilung insbesondere nähere Ausführungen zu den Pflichten der Banken und Effektenhändler (Ziff. 2) und den Pflichten der Versicherungsunternehmungen (Ziff. 3).