Botschaft zum BG über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten

Der Bun­desrat hat mit Datum vom 4. März 2011 die Botschaft zum Bun­des­ge­setz über die steuer­liche Behand­lung der­beruf­sori­en­tierten Aus- und Weit­er­bil­dungskosten vorgelegt (BBl 2011 2607 ff.). Damit sollen auch Kosten für eine frei­willige beru­fliche Umschu­lung und für einen Beruf­sauf­stieg, unab­hängig vom gegen­wär­ti­gen Beruf, in einem bes­timmten Rah­men abziehbar wer­den. Demge­genüber wer­den die Kosten der Erstaus­bil­dung bis zum ersten Abschluss auf der Sekun­darstufe II nach wie vor nicht abziehbar bleiben.