Der Bundesrat hat mit Datum vom 4. März 2011 die Botschaft zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung derberufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten vorgelegt (BBl 2011 2607 ff.). Damit sollen auch Kosten für eine freiwillige berufliche Umschulung und für einen Berufsaufstieg, unabhängig vom gegenwärtigen Beruf, in einem bestimmten Rahmen abziehbar werden. Demgegenüber werden die Kosten der Erstausbildung bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II nach wie vor nicht abziehbar bleiben.