Risikosportarten: Neues Gesetz ab 2013

Am 1. Jan­u­ar 2013 wird das Bun­des­ge­setz über das Bergführerwe­sen und das Anbi­eten weit­er­er Risikoak­tiv­itäten in Kraft treten. Risikosportarten, die im Gebirge sowie an Bächen und Flüssen betrieben wer­den, wer­den dann geset­zlichen Vorschriften unter­liegen; kom­merzielle Anbi­eter wer­den eine Bewil­li­gung benöti­gen. Der Entwurf der Aus­führungs­bes­tim­mungen soll im Herb­st 2011 vorliegen.