Am 1. Januar 2013 wird das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten in Kraft treten. Risikosportarten, die im Gebirge sowie an Bächen und Flüssen betrieben werden, werden dann gesetzlichen Vorschriften unterliegen; kommerzielle Anbieter werden eine Bewilligung benötigen. Der Entwurf der Ausführungsbestimmungen soll im Herbst 2011 vorliegen.