Die WEKO hat mit Verfügung vom 11. Juli 2011 als Ergebnis einer Untersuchung wegen Behinderung des Online-Handels im Bereich von Haushaltgeräten festgehalten, dass Verbote von Verkäufen über Online-Shops grundsätzlich unzulässig sind. Internetverkäufe dürfen nur unter engen Voraussetzungen beschränkt werden (vgl. Medienmitteilung).