WEKO: Verbote von Verkäufen über Online-Shops grundsätzlich unzulässig

Die WEKO hat mit Ver­fü­gung vom 11. Juli 2011 als Ergeb­nis ein­er Unter­suchung wegen Behin­derung des Online-Han­dels im Bere­ich von Haushalt­geräten fest­ge­hal­ten, dass Ver­bote von Verkäufen über Online-Shops grund­sät­zlich unzuläs­sig sind. Inter­netverkäufe dür­fen nur unter engen Voraus­set­zun­gen beschränkt wer­den (vgl. Medi­en­mit­teilung).