In einer Medienmitteilung vom 24. April 2012 zieht die Wettbewerbskommission (WEKO) eine positive Zwischenbilanz in ihrem Kampf gegen die Frankenstärke und die Nichtweitergabe von Währungsvorteilen. Das Sekretariat der WEKO habe in diesem Zusammenhang 95% der rund 400 eingegangenen Meldungen erledigt oder zu einem kleinen Teil an den Preisüberwacher weitergeleitet. Aus einem Teil der Meldungen seien kleinere und grössere Verfahren hervorgegangen: 6 Untersuchungen (1 abgeschlossen), 6 Vorabklärungen (2 abgeschlossen) und 14 Marktbeobachtungen (6 abgeschlossen). Die WEKO hatte die Eröffnung der Verfahren im Zusammenhang mit der Frankenstärke und der Nichtweitergabe von Währungsvorteilen bereits im Oktober 2011 angekündigt bzw. bekannt gegeben (dazu unsere Berichte hier und hier)
- Beschränkungen des Online-Handels sind grundsätzlich nicht zulässig (dazu unsere Berichte hier und hier)
- Die Wettbewerbsbehörden haben in ihren Verfahren die Interessen aller Betroffenen zu berücksichtigen (Volkswirtschaft, Unternehmen und insbesondere Konsumentinnen und Konsumenten)
- Offene Märkte und Parallelimporte sind ein wichtiges Instrument um den Wettbewerb zu fördern und zu gewährleisten
- Um Submissionsabreden nachhaltig zu bekämpfen, muss in einzelnen Branchen eine eigentliche „Kartellkultur” aufgebrochen werden (siehe unseren Bericht).