WEKO zieht Urteil des BVerwGer iS Swisscom Mobile weiter

Wie die WEKO heute mit­teilt, gelangt sie gegen das Urteil des BVer­wGer ans BGer. Das BVer­wGer hat­te mit Urteil vom 24. Feb­ru­ar 2010 (pdf; ca. 1.2 MB) die Ver­fü­gung der WEKO vom 5. Feb­ru­ar 2007 i.S. Swiss­com Mobile (pdf; vgl. auch die dama­lige Medi­en­mit­teilung) im Wesentlichen geschützt, jedoch die Busse von CHF 333 Mio. aufge­hoben (vgl. die Stel­lung­nahme der WEKO zu diesem Urteil vom 9. März 2010).

Aus der heuti­gen Medi­en­mit­teilung der WEKO:

Die WEKO ist in der Frage des Miss­brauchs der Mei­n­ung, dass in reg­ulierten Märk­ten das Kartellge­setz par­al­lel zu den Reg­ulierungser­lassen zur Anwen­dung gelan­gen muss, wie dies vom Bun­des­gericht in anderen Zusam­men­hang bere­its bestätigt wor­den ist. Sie ist dezi­diert der Auf­fas­sung, dass das Ele­ment des „Erzwin­gens” in der Mark­t­be­herrschung bere­its enthal­ten ist und nicht als zusät­zlich­es Tatbe­standsmerk­mal des Miss­brauchs in reg­ulierten Märk­ten nachzuweisen ist. Nur mit dem zusät­zlichen Druck des Kartellge­set­zes und der Sank­tions­dro­hung ist es möglich, in ungenü­gend reg­ulierten Märk­ten, wie bei den Mobil­ter­minierungs­ge­bühren, Mark­t­macht­miss­bräuche zu verhindern.”