WEKO: Verfahrenseröffnungen im Zusammenhang mit der Nichtweitergabe von Währungsvorteilen

In ihrer Medi­en­mit­teilung vom 27. Okto­ber 2011 hat die WEKO ver­laut­en lassen, dass ihr Sekre­tari­at mehrere Ver­fahren betr­e­f­fend die Nichtweit­er­gabe von Währungsvorteilen eröffnet habe. Die WEKO hat­te die Eröff­nung mehrerer Ver­fahren im Zusam­men­hang mit der Franken­stärke bere­its in einem “Pressege­spräch” vom 6. Okto­ber 2011 in Aus­sicht gestellt (siehe unsere Berichter­stat­tung dazu hier).

Konkret hat die WEKO nun die Eröff­nung zweier Unter­suchun­gen sowie mehrerer Vor­abklärun­gen bekan­nt gegeben. Die Unter­suchun­gen betr­e­f­fen eine mögliche Behin­derung von Par­al­le­limporten durch die Jura Elek­troap­pa­rate AG (Haushalts- und Elek­trogeräte) sowie die Care on Skin GmbH (Kos­metikpro­duk­te für Fachgeschäfte). Im Fall der Care on Skin GmbH werde zusät­zlich eine mögliche Behin­derung des Online-Han­dels geprüft. Die Vor­abklärun­gen betr­e­f­fen eben­falls eine mögliche Behin­derung von Par­al­le­limporten (bei Balkon­ver­glasun­gen) sowie den Ver­dacht auf Preis­bindun­gen im Online-Han­del (bei Elek­trogeräten und Elektrovelos).

Die WEKO betonte in ihrer Medi­en­mit­teilung, dass die nun ein­geleit­eten Ver­fahren erst den Anfang bilden und in den kom­menden Wochen und Monat­en weit­ere Ver­fahren eröffnet wür­den. Weit­er wies die WEKO darauf hin, dass derzeit mehrere Unter­suchun­gen und Vor­abklärun­gen kurz vor dem Abschluss ste­hen, welche im Zusam­men­hang mit der Nichtweit­er­gabe von Währungsvorteilen bere­its im Som­mer 2011 ein­geleit­et wurden.