In ihrer Medienmitteilung vom 27. Oktober 2011 hat die WEKO verlauten lassen, dass ihr Sekretariat mehrere Verfahren betreffend die Nichtweitergabe von Währungsvorteilen eröffnet habe. Die WEKO hatte die Eröffnung mehrerer Verfahren im Zusammenhang mit der Frankenstärke bereits in einem “Pressegespräch” vom 6. Oktober 2011 in Aussicht gestellt (siehe unsere Berichterstattung dazu hier).
Konkret hat die WEKO nun die Eröffnung zweier Untersuchungen sowie mehrerer Vorabklärungen bekannt gegeben. Die Untersuchungen betreffen eine mögliche Behinderung von Parallelimporten durch die Jura Elektroapparate AG (Haushalts- und Elektrogeräte) sowie die Care on Skin GmbH (Kosmetikprodukte für Fachgeschäfte). Im Fall der Care on Skin GmbH werde zusätzlich eine mögliche Behinderung des Online-Handels geprüft. Die Vorabklärungen betreffen ebenfalls eine mögliche Behinderung von Parallelimporten (bei Balkonverglasungen) sowie den Verdacht auf Preisbindungen im Online-Handel (bei Elektrogeräten und Elektrovelos).
Die WEKO betonte in ihrer Medienmitteilung, dass die nun eingeleiteten Verfahren erst den Anfang bilden und in den kommenden Wochen und Monaten weitere Verfahren eröffnet würden. Weiter wies die WEKO darauf hin, dass derzeit mehrere Untersuchungen und Vorabklärungen kurz vor dem Abschluss stehen, welche im Zusammenhang mit der Nichtweitergabe von Währungsvorteilen bereits im Sommer 2011 eingeleitet wurden.