Mit Schlussbericht vom 7. November 2013 hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Vorabklärung zur Weitergabe bzw. Nicht-Weitergabe von Währungsvorteilen eingestellt. Die Vorabklärung habe keine genügenden Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ergeben, die eine Weitergabe von Währungsvorteilen an die Schweizer Kunden verhindert hätten.
Eine im Zuge der Vorabklärung durchgeführte Befragung von 22 Markenartikellieferanten sowie der drei grossen Detailhändler Coop, Denner und Migros habe keine konkrete Hinweise auf unzulässige horizontale oder vertikale Preisabreden geliefert. Auch liessen sich keine genügenden Anhaltspunkte für eine kartellrechtlich problematische Behinderung von Parallelimporten oder für missbräuchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmens identifizieren. Vielmehr sei aufgrund der Befragung davon auszugehen, dass die meisten der befragten Markenartikellieferanten den Detailhändlern Konditionenverbesserungen gewährt hatten, und die Detailhändler diese wiederum “mehrheitlich vollständig” an ihre Kunden weitergegeben haben. Wegen des Fehlens gewisser Daten könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass das Ausmass der Weitergabe tatsächlich weniger ausgeprägt war.
Die WEKO hat den Schlussbericht des Sekretariates in einer gekürzten Fassung als PDF zum Download bereit gestellt.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 5. Dezember 2013 (HTML).