Mit Verfügung vom 30. Juni 2014 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine einvernehmliche Regelung zwischen Jura Elektroapparate AG (Jura) und dem Sekretariat der WEKO genehmigt und damit die gegen Jura laufende Untersuchung abgeschlossen. In der einvernehmlichen Regelung verpflichtet sich Jura im Sinne des Leitentscheides der WEKO zum Online-Handel vom 11. Juli 2011 in Sachen Electrolux AG/V‑Zug AG (siehe hier) dazu, ihren zum selektiven Vertrieb von Kaffeemaschinen zugelassenen Vertriebspartnern den Verkauf über das Internet prinzipiell zu gestatten.
Mit Bezug auf weitere Punkte, konkret die von Jura praktizierte Beschränkung von Garantieleistungen sowie die Preispolitik, hat die WEKO das Verfahren eingestellt. Die diesbezüglich für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung anfänglich vorhandenen Anhaltspunkte liessen sich im Laufe der Untersuchung nicht erhärten.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 16. Juli 2014 (HTML).