Am 6. Juni 2011 hatte die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Untersuchung gegen IFPI Schweiz und dessen Mitglieder eröffnet, nachdem eine Vorabklärung Anhaltspunkte insbesondere dafür ergeben hatte, dass Parallelimporte bestimmter Ton- und Tonbildträger behindert wurden. IFPI Schweiz ist der Schweizer Ableger der International Federation of the Phonographic Industry, des Dachverbandes der Ton- und Tonbildträgerhersteller (siehe unseren Bericht).
Die Untersuchung der
WEKO hat nun ergeben, dass die Mitglieder von
IFPI Schweiz untereinander vereinbart hatten, keine Parallelimporte von Ton- oder aber Tonbildträgern (etwa CDs oder DVDs) anderer IFPI-Mitglieder in die Schweiz zu tätigen. PhonoNet
AG, die
nach eigenen Angaben im Jahr 2001 von der Schweizer Musikindustrie gegründet wurde, um als Bindeglied zwischen Handel, Medien und Industrie mittels zahlreicher Formate und Katalogdatenbanken den elektronischen Datenaustausch zu vereinfachen und den Vertrieb und die Vermarktung von physischen Ton- und Tonbildträgern zu unterstützen, habe die Wirkung dieser Vereinbarung durch ihr Verhalten unterstützt. Wegen dieser Behinderung von Parallelimporten hat die
WEKO eine
Busse von CHF 3.5 Mio. gegen IFPI Schweiz sowie eine
Busse von CHF 20’000.- gegen PhonoNet AG verhängt.
In einer mit Entscheid der
WEKO vom 16. Juli 2012 genehmigten
einvernehmlichen Regelung haben
IFPI Schweiz und PhonoNet
AG sich zudem verpflichtet, “künftig keine Parallelimportverzichtserklärungen mehr unterzeichnen zu lassen und die Parallelimporte von physischen Ton- und /oder Tonbildträgern (z.B. CDs) nicht zu erschweren oder zu unterbinden”.
Ebenfalls Gegenstand der Untersuchung waren die Bedingungen für die Aufnahme in den Verband, die Erstellung der “offiziellen” Schweizer Hitparade sowie Vorwürfe im Zusammenhang mit dem von PhonoNet AG betriebenen Music Promotion Network. Die entsprechenden Anhaltspunkte liessen sich allerdings im Verlauf der Untersuchung nicht erhärten, weshalb die Untersuchung in diesen Punkten eingestellt wurde.