WEKO: Bussen gegen IFPI Schweiz und PhonoNet AG wegen Behinderung von Parallelimporten

Am 6. Juni 2011 hat­te die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) eine Unter­suchung gegen IF­PI Schweiz und des­sen Mit­glie­der eröffnet, nach­dem eine Vor­abklärung An­halts­punk­te ins­beson­dere da­für er­ge­ben hat­te, dass Par­al­lel­im­porte be­stimm­ter Ton- und Ton­bildträger be­hin­dert wur­den. IFPI Schweiz ist der Schweiz­er Ab­le­ger der Inter­na­tion­al Fe­dera­ti­on of the Pho­no­gra­phic In­dus­try, des Dachver­ban­des der Ton- und Ton­bildträger­her­steller (siehe unseren Bericht).

Die Unter­suchung der WEKO hat nun ergeben, dass die Mit­glieder von IFPI Schweiz untere­inan­der vere­in­bart hat­ten, keine Par­al­le­limporte von Ton- oder aber Ton­bildträgern (etwa CDs oder DVDs) ander­er IFPI-Mit­glieder in die Schweiz zu täti­gen. PhonoNet AG, die nach eige­nen Angaben im Jahr 2001 von der Schweiz­er Musikin­dus­trie gegrün­det wurde, um als Bindeglied zwis­chen Han­del, Medi­en und Indus­trie mit­tels zahlre­ich­er For­mate und Kat­a­log­daten­banken den elek­tro­n­is­chen Date­naus­tausch zu vere­in­fachen und den Ver­trieb und die Ver­mark­tung von physis­chen Ton- und Ton­bildträgern zu unter­stützen, habe die Wirkung dieser Vere­in­barung durch ihr Ver­hal­ten unter­stützt. Wegen dieser Behin­derung von Par­al­le­limporten hat die WEKO eine Busse von CHF 3.5 Mio. gegen IFPI Schweiz sowie eine Busse von CHF 20’000.- gegen PhonoNet AG verhängt.
In ein­er mit Entscheid der WEKO vom 16. Juli 2012 genehmigten ein­vernehm­lichen Regelung haben IFPI Schweiz und PhonoNet AG sich zudem verpflichtet, “kün­ftig keine Par­al­le­limportverzicht­serk­lärun­gen mehr unterze­ich­nen zu lassen und die Par­al­le­limporte von physis­chen Ton- und /oder Ton­bildträgern (z.B. CDs) nicht zu erschw­eren oder zu unterbinden”.

Eben­falls Gegen­stand der Unter­suchung waren die Bedin­gun­gen für die Auf­nahme in den Ver­band, die Erstel­lung der “offiziellen” Schweiz­er Hit­pa­rade sowie Vor­würfe im Zusam­men­hang mit dem von PhonoNet AG betriebe­nen Music Pro­mo­tion Net­work. Die entsprechen­den Anhalt­spunk­te liessen sich allerd­ings im Ver­lauf der Unter­suchung nicht erhärten, weshalb die Unter­suchung in diesen Punk­ten eingestellt wurde.