Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat mit Pressemitteilung vom 15. Dezember 2011 bekannt gegeben, dass sie Nikon AG wegen der Behinderung von Parallelimporten mit CHF 12.5 Mio. büsst. Nikon habe den Schweizer Markt durch vertragliche Vereinbarungen sowie durch Druckausübung auf Parallelhändler abgeschottet.
Konkret habe Nikon in Vertriebsverträgen im Ausland den Verkauf von Nikon Imaging Produkten in die Schweiz verboten. Gleichzeitig sei Händlern in der Schweiz und Lichtenstein in Vertriebsverträgen der Bezug der Produkte im Ausland untersagt worden. Eine anlässlich der Untersuchungseröffnung vom 24. März 2010 durchgeführte Hausdurchsuchung habe zudem ergeben, dass Verkäufe durch Parallelhändler in die Schweiz tatsächlich behindert worden sind bzw. hätten behindert werden sollen. Der von Nikon praktizierte Gebietsschutz habe den Wettbewerb auf den relevanten Märkten zwar nicht beseitigt, aber doch erheblich beeinträchtigt (Art. 5 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 KG). Die Sanktion von CHF 12.5 Mio. basiere insbesondere auf den Umsätzen von Nikon in der Schweiz sowie der Dauer und Schwere des Wettbewerbsverstosses.
Wie NZZOnline heute berichtet, weist Nikon den Entscheid der WEKO als haltlos zurück. Er beruhe auf unbelegten Vermutungen und gehe auf eine “persönlich motivierte” Anzeige eines ausländischen Händlers zurück. Nikon will den Entscheid gemäss NZZOnline vor Bundesverwaltungsgericht anfechten.