WEKO: Millionenbusse gegen Nikon wegen Behinderung von Parallelimporten

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) hat mit Pressemit­teilung vom 15. Dezem­ber 2011 bekan­nt gegeben, dass sie Nikon AG wegen der Behin­derung von Par­al­le­limporten mit CHF 12.5 Mio. büsst. Nikon habe den Schweiz­er Markt durch ver­tragliche Vere­in­barun­gen sowie durch Druck­ausübung auf Par­al­lel­händler abgeschottet.
Konkret habe Nikon in Ver­trieb­sverträ­gen im Aus­land den Verkauf von Nikon Imag­ing Pro­duk­ten in die Schweiz ver­boten. Gle­ichzeit­ig sei Händlern in der Schweiz und Licht­en­stein in Ver­trieb­sverträ­gen der Bezug der Pro­duk­te im Aus­land unter­sagt wor­den. Eine anlässlich der Unter­suchungseröff­nung vom 24. März 2010 durchge­führte Haus­durch­suchung habe zudem ergeben, dass Verkäufe durch Par­al­lel­händler in die Schweiz tat­säch­lich behin­dert wor­den sind bzw. hät­ten behin­dert wer­den sollen. Der von Nikon prak­tizierte Gebi­etss­chutz habe den Wet­tbe­werb auf den rel­e­van­ten Märk­ten zwar nicht beseit­igt, aber doch erhe­blich beein­trächtigt (Art. 5 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 KG). Die Sank­tion von CHF 12.5 Mio. basiere ins­beson­dere auf den Umsätzen von Nikon in der Schweiz sowie der Dauer und Schwere des Wettbewerbsverstosses. 
Wie NZZOn­line heute berichtet, weist Nikon den Entscheid der WEKO als halt­los zurück. Er beruhe auf unbelegten Ver­mu­tun­gen und gehe auf eine “per­sön­lich motivierte” Anzeige eines aus­ländis­chen Händlers zurück. Nikon will den Entscheid gemäss NZZOn­line vor Bun­desver­wal­tungs­gericht anfechten.