WEKO publiziert Verfügung in Sachen Nikon

Mitte Dezem­ber let­zten Jahres gab die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) in ein­er Pressemit­teilung bekan­nt, Nikon AG wegen der Behin­derung von Par­al­le­limporten mit ein­er Busse in der Höhe von CHF 12.5 Mio zu sank­tion­ieren. Nikon AG kündigte damals in Reak­tion auf die Pressemit­teilung umge­hend an, den Entscheid der WEKO anfecht­en zu wollen (siehe unseren Bericht).

Inzwis­chen hat die WEKO die auf den 28. Novem­ber 2011 datierte Ver­fü­gung pub­liziert. Einem Hin­weis auf dem Deck­blatt ist allerd­ings zu ent­nehmen, dass es sich dabei noch nicht um die defin­i­tive Ver­sion der Ver­fü­gung han­delt, da einige Textstellen noch Gegen­stand laufend­er Abklärun­gen betr­e­f­fend Geschäfts­ge­heimnisse sind. Die entsprechen­den Pas­sagen wur­den in der nun pub­lizierten Ver­sion geschwärzt. Da gegen die Ver­fü­gung zudem wie angekündigt Beschw­erde erhoben wurde, ist sie noch nicht recht­skräftig.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Ver­fü­gung vom 28. Novem­ber 2011 (PDF).