Mitte Dezember letzten Jahres gab die Wettbewerbskommission (WEKO) in einer Pressemitteilung bekannt, Nikon AG wegen der Behinderung von Parallelimporten mit einer Busse in der Höhe von CHF 12.5 Mio zu sanktionieren. Nikon AG kündigte damals in Reaktion auf die Pressemitteilung umgehend an, den Entscheid der WEKO anfechten zu wollen (siehe unseren Bericht).
Inzwischen hat die WEKO die auf den 28. November 2011 datierte Verfügung publiziert. Einem Hinweis auf dem Deckblatt ist allerdings zu entnehmen, dass es sich dabei noch nicht um die definitive Version der Verfügung handelt, da einige Textstellen noch Gegenstand laufender Abklärungen betreffend Geschäftsgeheimnisse sind. Die entsprechenden Passagen wurden in der nun publizierten Version geschwärzt. Da gegen die Verfügung zudem wie angekündigt Beschwerde erhoben wurde, ist sie noch nicht rechtskräftig.
Weitere Informationen: Verfügung vom 28. November 2011 (PDF).