Mit Entscheid vom 7. Mai 2012 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) festgestellt, dass BMW AG (München) in ihrem Vertriebssystem den zugelassenen Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum EWR mittels einer Exportsverbotsklausel untersagt hatte, Neufahrzeuge der Marken BMW und MINI an Kunden ausserhalb des EWR respektive in der Schweiz zu verkaufen. Die WEKO hat BMW deswegen mit einer Sanktion in der Höhe von CHF 156 Mio. gebüsst (siehe auch unseren Bericht).
Die entsprechende Verfügung der WEKO vom 7. Mai 2012 ist nun als PDF online verfügbar.