Vor gut einem Jahr hat die Wettbewerbskommission (WEKO) gegen Swatch Group eine Untersuchung eröffnet, die zeigen soll, ob eine von Swatch Group angekündigte Einstellung der Belieferung von Drittherstellern mit gewissen Komponenten für mechanische Uhrwerke gegen das Kartellgesetz verstösst (Art. 7 KG). Gleichzeitig mit der Untersuchungseröffnung wurde Swatch Group von der WEKO vorsorglich in vollem Umfang zur Weiterbelieferung der Dritthersteller verpflichtet. Für das Jahr 2012 wurde allerdings eine geringfügige Reduktion der Liefermenge vorgesehen. Anzumerken ist, dass Swatch Group wegen der geplanten Liefereinstellung selber an die WEKO gelangt ist, die vorsorgliche Massnahme geht auf eine einvernehmliche Regelung zurück.
Mit Datum vom 7. Mai 2012 hat die WEKO nun beschlossen, die vorsorglichen Massnahmen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dies berücksichtige die in der Regel mehrmonatigen” Bestellfristen für die fraglichen Komponenten und erlaube den betroffenen Unternehmen eine frühzeitige Planung des Geschäftsjahres 2013. Das Verfahren gegen Swatch Group nehme zwar seinen normalen Verlauf, ein Verfahrensabschluss bis Mitte 2012 sei allerdings nicht möglich. Die Verlängerung gilt für 2013 bei gleichbleibender Liefermenge.
Weitere Informationen: Pressemitteilung vom 15. Mai 2012 (PDF), Pressemitteilung vom 8. Juni 2011 (PDF)