WEKO verlängert vorsorgliche Massnahmen in Sachen Swatch Group

Vor gut einem Jahr hat die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) gegen Swatch Group eine Unter­suchung eröffnet, die zeigen soll, ob eine von Swatch Group angekündigte Ein­stel­lung der Beliefer­ung von Drit­ther­stellern mit gewis­sen Kom­po­nen­ten für mech­a­nis­che Uhrw­erke gegen das Kartellge­setz ver­stösst (Art. 7 KG). Gle­ichzeit­ig mit der Unter­suchungseröff­nung wurde Swatch Group von der WEKO vor­sor­glich in vollem Umfang zur Weit­er­be­liefer­ung der Drit­ther­steller verpflichtet. Für das Jahr 2012 wurde allerd­ings eine ger­ingfügige Reduk­tion der Liefer­menge vorge­se­hen. Anzumerken ist, dass Swatch Group wegen der geplanten Lief­er­e­in­stel­lung sel­ber an die WEKO gelangt ist, die vor­sor­gliche Mass­nahme geht auf eine ein­vernehm­liche Regelung zurück.
Mit Datum vom 7. Mai 2012 hat die WEKO nun beschlossen, die vor­sor­glichen Mass­nah­men um ein weit­eres Jahr zu ver­längern. Dies berück­sichtige die in der Regel mehrmonati­gen” Bestell­fris­ten für die fraglichen Kom­po­nen­ten und erlaube den betrof­fe­nen Unternehmen eine frühzeit­ige Pla­nung des Geschäft­s­jahres 2013. Das Ver­fahren gegen Swatch Group nehme zwar seinen nor­malen Ver­lauf, ein Ver­fahrens­ab­schluss bis Mitte 2012 sei allerd­ings nicht möglich. Die Ver­längerung gilt für 2013 bei gle­ich­bleiben­der Liefermenge.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Pressemit­teilung vom 15. Mai 2012 (PDF), Pressemit­teilung vom 8. Juni 2011 (PDF)