Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 21. Oktober 2013 mit der Genehmigung einer einvernehmlichen Regelung ihre Untersuchung gegen Swatch Group wegen des möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung abgeschlossen. Die Untersuchung betraf die geplante Einstellung der Belieferung von Drittherstellern mit mechanischen Rohuhrwerken (sog. Ebauches) und regulierenden Bestandteilen derselben (sog. Assortiments) durch die Swatch-Töchter ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) und Nivarox-FAR SA (Nivarox).
Im Zuge der Untersuchungseröffnung vom 6. Juni 2011 hatte die WEKO die beiden Swatch-Töchter mit einer einvernehmlichen Regelung vorsorglich zur vollumfänglichen Weiterbelieferung der Dritthersteller verpflichtet, wobei im Jahr 2012 eine Reduktion auf 85% (Ebauches) respektive 95% (Assortiments) der Liefermenge von 2010 vorgenommen werden durfte (siehe hier). Am 8. Juli 2013 hat die WEKO dann die Genehmigung eines ersten Entwurfes einer neuen einvernehmliche Regelung abgelehnt und dem Sekretariat und Swatch zur Neuverhandlung zurückgewiesen. Dem Grundsatz nach befürwortete die WEKO allerdings eine weitere Reduktion der Liefermenge (siehe hier).
Die von der WEKO nun am 21. Oktober 2013 genehmigte einvernehmliche Regelung enthält folgende Vorgaben für die Belieferung mit Ebauches durch ETA:
- Eine bis am 31. Dezember 2019 dauernde Belieferungspflicht.
- Eine stufenweise Reduktion der Liefermenge (auf der Basis des Durchschnittes der Jahre 2009–2011 muss ETA in den Jahren 2014 und 2015 75 %, 2016 und 2017 65 % und 2018 und 2019 55 %
der verkauften Mengen liefern). - Eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Kunden.
- Die Möglichkeit, bei der Belieferung von KMU in besonderen Härtefällen zugunsten der betroffenen Kunden von den vorgennanten Regeln abzuweichen.
Wie üblich behält sich die WEKO eine Neubeurteilung der Lieferverpflichtung vor, falls sich die Marktverhältnisse wesentlich anders als angenommen entwickeln sollten.
Im Bereich der Assortiments erachtet die WEKO eine Lieferreduktion durch Nivarox zwar nach wie vor als nicht grundsätzlich
ausgeschlossen, angesichts der Marktverhältnisse und der unsicheren Entwicklung in
diesem Bereich zum heutigen Zeitpunkt aber für verfrüht. Die WEKO betonte, dass sie die Entwicklung in diesem Bereich “genau verfolgen” wolle, und dass es Swatch frei stehe, mit dem Sekretariat auch in
diesem Bereich Verhandlungen über zukünftige Lieferreduktionen aufzunehmen.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 25. Oktober 2013 (HTML).