WEKO schliesst Untersuchung gegen Swatch Group ab, genehmigt Reduktion der Lieferung von mechanischen Uhrwerken

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) hat am 21. Okto­ber 2013 mit der Genehmi­gung ein­er ein­vernehm­lichen Regelung ihre Unter­suchung gegen Swatch Group wegen des möglichen Miss­brauchs ein­er mark­t­be­herrschen­den Stel­lung abgeschlossen. Die Unter­suchung betraf die geplante Ein­stel­lung der Beliefer­ung von Drit­ther­stellern mit mech­a­nis­chen Rohuhrw­erken (sog. Ebauch­es) und reg­ulieren­den Bestandteilen der­sel­ben (sog. Assor­ti­ments) durch die Swatch-Töchter ETA SA Man­u­fac­ture Hor­logère Suisse (ETA) und Nivarox-FAR SA (Nivarox).

Im Zuge der Unter­suchungseröff­nung vom 6. Juni 2011 hat­te die WEKO die bei­den Swatch-Töchter mit ein­er ein­vernehm­lichen Regelung vor­sor­glich zur vol­lum­fänglichen Weit­er­be­liefer­ung der Drit­ther­steller verpflichtet, wobei im Jahr 2012 eine Reduk­tion auf 85% (Ebauch­es) respek­tive 95% (Assor­ti­ments) der Liefer­menge von 2010 vorgenom­men wer­den durfte (siehe hier). Am 8. Juli 2013 hat die WEKO dann die Genehmi­gung eines ersten Entwur­fes ein­er neuen ein­vernehm­liche Regelung abgelehnt und dem Sekre­tari­at und Swatch zur Neu­ver­hand­lung zurück­gewiesen. Dem Grund­satz nach befür­wortete die WEKO allerd­ings eine weit­ere Reduk­tion der Liefer­menge (siehe hier).

Die von der WEKO nun am 21. Okto­ber 2013 genehmigte ein­vernehm­liche Regelung enthält fol­gende Vor­gaben für die Beliefer­ung mit Ebauch­es durch ETA:

  • Eine bis am 31. Dezem­ber 2019 dauernde Belieferungspflicht.
  • Eine stufen­weise Reduk­tion der Liefer­menge (auf der Basis des Durch­schnittes der Jahre 2009–2011 muss ETA in den Jahren 2014 und 2015 75 %, 2016 und 2017 65 % und 2018 und 2019 55 %
    der verkauften Men­gen liefern).
  • Eine Verpflich­tung zur Gle­ich­be­hand­lung aller Kunden.
  • Die Möglichkeit, bei der Beliefer­ung von KMU in beson­deren Härte­fällen zugun­sten der betrof­fe­nen Kun­den von den vor­gen­nan­ten Regeln abzuweichen.

Wie üblich behält sich die WEKO eine Neubeurteilung der Liefer­verpflich­tung vor, falls sich die Mark­tver­hält­nisse wesentlich anders als angenom­men entwick­eln sollten.

Im Bere­ich der Assor­ti­ments erachtet die WEKO eine Lie­ferre­duk­tion durch Nivarox zwar nach wie vor als nicht grund­sät­zlich
aus­geschlossen
, angesichts der Mark­tver­hält­nisse und der unsicheren Entwick­lung in
diesem Bere­ich zum heuti­gen Zeit­punkt aber für ver­früht. Die WEKO betonte, dass sie die Entwick­lung in diesem Bere­ich “genau ver­fol­gen” wolle, und dass es Swatch frei ste­he, mit dem Sekre­tari­at auch in
diesem Bere­ich Ver­hand­lun­gen über zukün­ftige Lie­ferre­duk­tio­nen aufzunehmen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung vom 25. Okto­ber 2013 (HTML).