Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat mit Entscheid vom 14. Juli 2014 eine Busse in der Höhe von CHF 1.88 Mio. gegen die Schweizerische Depeschenagentur AG (SDA) verhängt. Nach den Feststellungen der WEKO hat SDA mit ausgewählten Medienunternehmen Abonnementsverträge mit Exklusivitätsrabatten abgeschlossen, dadurch ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und die Konkurrenz im Wettbewerb behindert.
Konkret waren die Rabatte, die SDA den ausgewählten Medienunternehmen im Zeitraum von Ende 2008 bis Anfang 2010 gewährt hatte, an die Bedingung geknüpft, den News-Basisdienst exklusiv von SDA zu beziehen und nicht gleichzeitig den entsprechenden Dienst der damaligen Konkurrentin AP Schweiz zu abonnieren. AP Schweiz wurde durch dieses Verhalten im Sinne von Art. 7 KG in unzulässiger Weise im Wettbewerb behindert. Anfang 2010 stellte AP Schweiz ihre Geschäftsaktivitäten ein — SDA ist seither die alleinige Anbieterin eines News-Basisdienstes für Schweizer Medienunternehmen.
Das Verfahren konnte gemäss Medienmitteilung der WEKO mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen werden. SDA verpflichtet sich darin, (i) mit ihren Kunden keine Exklusivbezugsvereinbarungen mehr abzuschliessen, (ii) ein transparentes Rabattsystem anzuwenden und (iii) den verschiedenen Medien diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Diensten zu gewähren. Damit soll laut WEKO “sichergestellt werden, dass die SDA alle Medien in der Schweiz gleich behandelt und so den Wettbewerb auf den nachgelagerten Medien- und Werbemärkten nicht verfälscht”.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 29. Juli 2014 (HTML), Artikel des Tages-Anzeigers vom 29. Juli 2014 (HTML).