WEKO: Busse für Schweizerische Depeschenagentur AG wegen Gewährung von Exklusivitätsrabatten

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) hat mit Entscheid vom 14. Juli 2014 eine Busse in der Höhe von CHF 1.88 Mio. gegen die Schweiz­erische Depeschenagen­tur AG (SDA) ver­hängt. Nach den Fest­stel­lun­gen der WEKO hat SDA mit aus­gewählten Medi­enun­ternehmen Abon­nementsverträge mit Exk­lu­siv­ität­sra­bat­ten abgeschlossen, dadurch ihre mark­t­be­herrschende Stel­lung miss­braucht und die Konkur­renz im Wet­tbe­werb behindert.

Konkret waren die Rabat­te, die SDA den aus­gewählten Medi­enun­ternehmen im Zeitraum von Ende 2008 bis Anfang 2010 gewährt hat­te, an die Bedin­gung geknüpft, den News-Basis­di­enst exk­lu­siv von SDA zu beziehen und nicht gle­ichzeit­ig den entsprechen­den Dienst der dama­li­gen Konkur­rentin AP Schweiz zu abon­nieren. AP Schweiz wurde durch dieses Ver­hal­ten im Sinne von Art. 7 KG in unzuläs­siger Weise im Wet­tbe­werb behin­dert. Anfang 2010 stellte AP Schweiz ihre Geschäft­sak­tiv­itäten ein — SDA ist sei­ther die alleinige Anbi­eterin eines News-Basis­di­en­stes für Schweiz­er Medienunternehmen.

Das Ver­fahren kon­nte gemäss Medi­en­mit­teilung der WEKO mit ein­er ein­vernehm­lichen Regelung abgeschlossen wer­den. SDA verpflichtet sich darin, (i) mit ihren Kun­den keine Exk­lu­sivbezugsvere­in­barun­gen mehr abzuschliessen, (ii) ein trans­par­entes Rabattsys­tem anzuwen­den und (iii) den ver­schiede­nen Medi­en diskri­m­inierungs­freien Zugang zu ihren Dien­sten zu gewähren. Damit soll laut WEKO “sichergestellt wer­den, dass die SDA alle Medi­en in der Schweiz gle­ich behan­delt und so den Wet­tbe­werb auf den nachge­lagerten Medi­en- und Werbe­märk­ten nicht verfälscht”.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung vom 29. Juli 2014 (HTML), Artikel des Tages-Anzeigers vom 29. Juli 2014 (HTML).