WEKO: Busse für Verzinkereien wegen Preisabreden

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) hat Bussen im Umfang von ins­ge­samt rund CHF 8 Mio gegen neun Feuerverzinker aus der Deutschschweiz und dem franzö­sis­chen Teil des Wal­lis aus­ge­sprochen. Nach den Fest­stel­lun­gen der WEKO hat­ten die Verzinkereien im Zeitraum zwis­chen 2004 und Anfang 2016 wieder­holt hor­i­zon­tale Preis­ab­sprachen getrof­fen (Art. 5 Abs. 3 lit. a KG).

Die soge­nan­nte Feuerverzinkung ist ein Kor­ro­sions- oder Ros­tschutzver­fahren für Stahl. Dabei wer­den Stahlteile (von Schrauben über Balkon- und Trep­pen­gelän­der bis hin zu Stahlträgern, Strom- und Seil­bah­n­mas­ten) durch Ein­tauchen in geschmolzenes Zink mit ein­er lang­haf­ten­den Zinkschicht über­zo­gen. Damit wird ver­hin­dert, dass der Stahl ros­tet. Konkret hat­ten sich die Verzinkereien über Min­dest­preise für die Feuerverzinkung, ver­schiedene Preiszuschläge und gele­gentliche Preis­er­höhun­gen abge­sprochen. Die Abre­den der Unternehmen seien an Sitzun­gen der Vere­ini­gung Schweiz­erisch­er Verzinkereien (VSV) getrof­fen wor­den, bzw. an Sitzun­gen von deren Fach­stelle, der Schweiz­erischen Fach­stelle Feuerverzinken (SFF).

Die Unter­suchung gegen die Verzinkereien wurde im Feb­ru­ar 2016 mit Haus­durch­suchun­gen eröffnet und ging auf die Selb­stanzeige eines der beteiligten Unternehmen zurück. Im Rah­men der Kro­nzeu­gen­regelung kam dieses Unternehmen in den Genuss eines voll­ständi­gen Sank­tion­ser­lass­es. Das Ver­fahren kon­nte gemäss WEKO zügig abgeschlossen wer­den, weil sämtliche Verzinkereien wie auch die Vere­ini­gung Schweiz­erisch­er Verzinkereien (VSV) im Ver­fahren “sehr gut” kooperierten und ins­beson­dere zum Abschluss ein­vernehm­lich­er Regelun­gen Hand boten. In den ein­vernehm­lichen Regelun­gen seien für die Zukun­ft klare Ver­hal­tensweisen fest­gelegt worden.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung vom 3. Novem­ber 2017 (HTML).