Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat Bussen im Umfang von insgesamt rund CHF 8 Mio gegen neun Feuerverzinker aus der Deutschschweiz und dem französischen Teil des Wallis ausgesprochen. Nach den Feststellungen der WEKO hatten die Verzinkereien im Zeitraum zwischen 2004 und Anfang 2016 wiederholt horizontale Preisabsprachen getroffen (Art. 5 Abs. 3 lit. a KG).
Die sogenannte Feuerverzinkung ist ein Korrosions- oder Rostschutzverfahren für Stahl. Dabei werden Stahlteile (von Schrauben über Balkon- und Treppengeländer bis hin zu Stahlträgern, Strom- und Seilbahnmasten) durch Eintauchen in geschmolzenes Zink mit einer langhaftenden Zinkschicht überzogen. Damit wird verhindert, dass der Stahl rostet. Konkret hatten sich die Verzinkereien über Mindestpreise für die Feuerverzinkung, verschiedene Preiszuschläge und gelegentliche Preiserhöhungen abgesprochen. Die Abreden der Unternehmen seien an Sitzungen der Vereinigung Schweizerischer Verzinkereien (VSV) getroffen worden, bzw. an Sitzungen von deren Fachstelle, der Schweizerischen Fachstelle Feuerverzinken (SFF).
Die Untersuchung gegen die Verzinkereien wurde im Februar 2016 mit Hausdurchsuchungen eröffnet und ging auf die Selbstanzeige eines der beteiligten Unternehmen zurück. Im Rahmen der Kronzeugenregelung kam dieses Unternehmen in den Genuss eines vollständigen Sanktionserlasses. Das Verfahren konnte gemäss WEKO zügig abgeschlossen werden, weil sämtliche Verzinkereien wie auch die Vereinigung Schweizerischer Verzinkereien (VSV) im Verfahren “sehr gut” kooperierten und insbesondere zum Abschluss einvernehmlicher Regelungen Hand boten. In den einvernehmlichen Regelungen seien für die Zukunft klare Verhaltensweisen festgelegt worden.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 3. November 2017 (HTML).