Gemäss einer Vereinbarung zwischen der Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) und der Ticketcorner AG müssen Veranstalter bei Anlässen im Hallenstadion mindestens 50% der fremdvertriebenen Tickets über Ticketcorner verkaufen. In einer diesbezüglichen Untersuchung hat die WEKO nun am 14. November 2011 entschieden, dass die Vereinbarung zwischen AGH und Ticketcorner nicht gegen das Kartellgesetz verstösst und AGH auch nicht über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Die Vereinbarung schränke den Eigenvertrieb von Tickets über Veranstalter und Künstler nicht ein und AGH stehe bei den meisten Anlässen in ausreichendem Wettbewerb mit anderen Veranstaltungsorten in der Deutschschweiz.
Weitere Informationen: Pressemitteilung vom 9. Dezember 2011 (PDF).