Konferenzielle Vernehmlassung zur Revision des Kartellgesetzes

Mit Beschluss vom 17. August 2011 hat der Bun­desrat das EVD beauf­tragt, eine Revi­sion des Kartellge­set­zes vorzuschla­gen, welche bes­timmte Wet­tbe­werb­sabre­den unter dem Vor­be­halt der Recht­fer­ti­gung per se ver­bi­etet. Der dama­lige Beschluss stand in Zusam­men­hang mit der Franken­stärke und der ungenü­gen­den Weit­er­gabe von Währungsvorteilen. Nun hat der Bun­desrat das EVD ermächtigt, zu den beab­sichtigten Anpas­sun­gen eine kon­feren­zielle Vernehm­las­sung durchzuführen.
Die geplanten Anpas­sun­gen betr­e­f­fen hor­i­zon­tale Preis‑, Men­gen- und Gebi­etsabre­den nach Art. 5 Abs. 3 KG sowie ver­tikale Preis­bindun­gen und Gebi­etsab­schot­tun­gen nach Art. 5 Abs. 4 KG. Die beste­hende Regelung stellt für diese sank­tions­bedro­ht­en For­men von Abre­den die (umstoss­bare) Ver­mu­tung der Besei­t­i­gung wirk­samen Wet­tbe­werbs auf und knüpft damit an der ökonomis­chen Wirkung der Abre­den an. Im Gegen­satz dazu knüpft die Revi­sionsvor­lage direkt an der Form der Abre­den an und erk­lärt diese im vorgeschla­ge­nen Art. 5 Abs. 2 E‑KG unter Vor­be­halt der Recht­fer­ti­gung für per se unzulässig:

Fol­gende Abre­den sind vor­be­hältlich ein­er Recht­fer­ti­gung aus Grün­den der wirtschaftlichen Effizienz stets unzulässig: […]

Das neu vorgeschla­gene Teilka­rtel­lver­bot mit Recht­fer­ti­gungsmöglichkeit soll laut dem erläutern­den Bericht “nicht nur ein­fachere, schnellere Ver­fahren und mehr Rechtssicher­heit für Unternehmen wie Behör­den” brin­gen, son­dern auch eine mit Art. 96 Abs. 1 BV zu vere­in­barende Annäherung an das EU-Recht erlauben. Wie der Bericht weit­er anmerkt, wird die vorgeschla­gene Regelung die Recht­fer­ti­gung aus Grün­den der wirtschaftlichen Effizienz ver­mehrt ins Zen­trum rück­en, was weit­ere Anpas­sun­gen des Kartellge­set­zes sowie allfäl­lige Konkretisierun­gen auf Verord­nungsstufe oder in Bekan­nt­machun­gen der Weko bedinge.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung, Revi­sionsvorschlag (PDF), erläutern­der Bericht (PDF).