Der Bundesrat hat die private Doppelbesteuerungsvereinbarung vom 8. Oktober 2007 mit Wirkung auf das Chinesische Taipei (Taiwan) anerkannt.
Vertragsparteien sind das Handelsbüro der Schweizer Industrie in Taipei und das Taipei Kultur- und Handelsbüro in der Schweiz.
Grundlage für die Anerkennung der Vereinbarung bildet das Bundesgesetz über die Anerkennung privater Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 17. Juni 2011. Auf der Basis dieses Gesetzes ist der Bundesrat ermächtigt, Vereinbarungen zwischen privaten Einrichtungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen anzuerkennen, sofern der Abschluss eines Staatsvertrags aus völkerrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.
Durch die Anerkennung erhält die private Vereinbarung in der Schweiz allgemein verbindliche Wirkung.
Inhaltlich folgt die private Doppelbesteuerungsvereinbarung vom 8. Oktober 2007 der schweizerischen Abkommenspraxis im Bereich der Doppelbesteuerung und gründet auf dem OECD-Musterabkommen. Sie enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch gemäss dem international geltenden Standard.
Das Inkrafttreten wird noch im Jahr 2011 erwartet.