Bundesrat: Anerkennung der privaten Doppelbesteuerungsvereinbarung betreffend Tapei (Taiwan)

Der Bun­desrat hat die pri­vate Dop­pelbesteuerungsvere­in­barung vom 8. Okto­ber 2007 mit Wirkung auf das Chi­ne­sis­che Taipei (Tai­wan) anerkannt.

Ver­tragsparteien sind das Han­dels­büro der Schweiz­er Indus­trie in Taipei und das Taipei Kul­tur- und Han­dels­büro in der Schweiz.

Grund­lage für die Anerken­nung der Vere­in­barung bildet das Bun­des­ge­setz über die Anerken­nung pri­vater Vere­in­barun­gen zur Ver­mei­dung der Dop­pelbesteuerung vom 17. Juni 2011. Auf der Basis dieses Geset­zes ist der Bun­desrat ermächtigt, Vere­in­barun­gen zwis­chen pri­vat­en Ein­rich­tun­gen zur Ver­mei­dung der Dop­pelbesteuerung von Einkom­men und Ver­mö­gen anzuerken­nen, sofern der Abschluss eines Staatsver­trags aus völk­er­rechtlichen Grün­den aus­geschlossen ist.

Durch die Anerken­nung erhält die pri­vate Vere­in­barung in der Schweiz all­ge­mein verbindliche Wirkung.

Inhaltlich fol­gt die pri­vate Dop­pelbesteuerungsvere­in­barung vom 8. Okto­ber 2007 der schweiz­erischen Abkom­men­sprax­is im Bere­ich der Dop­pelbesteuerung und grün­det auf dem OECD-Muster­abkom­men. Sie enthält Bes­tim­mungen über den Infor­ma­tion­saus­tausch gemäss dem inter­na­tion­al gel­tenden Standard.

Das Inkraft­treten wird noch im Jahr 2011 erwartet.