ESTV: Kreisschreiben 35 Besteuerung konzessionierter Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen

Die ESTV veröf­fentlicht das Kreiss­chreiben Nr. 35 Besteuerung konzes­sion­iert­er Verkehrs- und Infra­struk­tu­run­ternehmen vom 2. Dezem­ber 2011.

Seit dem Inkraft­treten der Revi­sion der öV-Erlasse (RöVE) auf den 1. Jan­u­ar 2010 ist die Steuer­be­freiung von konzes­sion­ierten Verkehrsun­ternehmen neu geregelt. Eine Steuer­be­freiung erfol­gt nur noch in der Abgel­tungss­parte und ist auf die konzes­sion­ierte Tätigkeit beschränkt, wobei primäres Anknüp­fungskri­teri­um für die Steuer­be­freiung das Vor­liegen ein­er Bun­deskonzes­sion ist.

Im Rah­men der RöVE wurde die Besteuerung von konzes­sion­ierten Verkehrs- und Infra­struk­tu­run­ternehmen in DBG 56 lit. d geregelt. Das neue Kreiss­chreiben legt die Anwen­dung dieser geset­zlichen Bes­tim­mungen in der Prax­is fest.