Die ESTV veröffentlicht das Kreisschreiben Nr. 35 Besteuerung konzessionierter Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen vom 2. Dezember 2011.
Seit dem Inkrafttreten der Revision der öV-Erlasse (RöVE) auf den 1. Januar 2010 ist die Steuerbefreiung von konzessionierten Verkehrsunternehmen neu geregelt. Eine Steuerbefreiung erfolgt nur noch in der Abgeltungssparte und ist auf die konzessionierte Tätigkeit beschränkt, wobei primäres Anknüpfungskriterium für die Steuerbefreiung das Vorliegen einer Bundeskonzession ist.
Im Rahmen der RöVE wurde die Besteuerung von konzessionierten Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen in DBG 56 lit. d geregelt. Das neue Kreisschreiben legt die Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis fest.