FINMA: Anpassung des Rundschreibens “Eckwerte zur Vermögensverwaltung”

Die FINMA passt das Rund­schreiben “Eck­w­erte zur Ver­mö­gensver­wal­tung” (FINMA-RS 2009/1) an und hat dazu eine Anhörung ges­tartet (siehe Anhörungsen­twurf).

Die Revi­sion soll die aktuelle Recht­sprechung des Bun­des­gerichts zur indi­vidu­ellen Ver­mö­gensver­wal­tung berück­sichti­gen. Sodann ergeben sich formelle Änderun­gen aus der Revi­sion des Kollek­ti­van­la­genge­set­zes, welch­es voraus­sichtlich am 1. März 2013 in Kraft tritt.

Für weit­erge­hende Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.