Die FINMA passt das Rundschreiben “Eckwerte zur Vermögensverwaltung” (FINMA-RS 2009/1) an und hat dazu eine Anhörung gestartet (siehe Anhörungsentwurf).
Die Revision soll die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zur individuellen Vermögensverwaltung berücksichtigen. Sodann ergeben sich formelle Änderungen aus der Revision des Kollektivanlagengesetzes, welches voraussichtlich am 1. März 2013 in Kraft tritt.
Für weitergehende Informationen siehe Website FINMA.