FINMA: Totalrevidiertes Rundschreiben “Marktverhaltensregeln” (Anhörung)

Im Zuge der Revi­sion des Börsen­ge­set­zes und der Börsen­verord­nung wur­den die Regeln über mark­t­miss­bräuch­lich­es Ver­hal­ten bre­it­er erfasst; unter anderem wurde die Insid­er­strafnorm neu geregelt, der Tatbe­stand der Kurs­ma­n­ip­u­la­tion präzisiert sowie generell gültige Tatbestände hin­sichtlich unzuläs­sigem Mark­tver­hal­ten geschaf­fen. Diese neuen Bes­tim­mungen wer­den voraus­sichtlich am 1. Mai 2013 in Kraft treten.

Vor diesem Hin­ter­grund hat die FINMA das bish­erige Rund­schreiben 08/38 “Mark­tver­hal­tensregeln” total­re­v­i­diert und den Entwurf zur Anhörung veröf­fentlicht.

Der Entwurf des Rund­schreibens sieht u.a. fol­gende Neuerun­gen vor:

  • Insider­han­del und Mark­t­ma­nip­u­la­tion wer­den neu für sämtliche Mark­t­teil­nehmer verboten.
  • Ein­führung der sog. all­ge­meinen Mark­tauf­sicht gestützt auf Art. 34 rev. BEHG, wonach die FINMA ihre Auf­sichtsin­stru­mente nicht mehr nur gegen beauf­sichtigte Per­so­n­en anzuwen­den hat, son­dern gegenüber sämtlichen Per­so­n­en, die gegen das Ver­bot des Insider­han­dels oder der Mark­t­ma­nip­u­la­tion verstossen.
  • Aufteilung des Rund­schreibens in einen all­ge­meinen Teil (anwend­bar auf alle Mark­t­teil­nehmer) und einen speziellen Teil (anwend­bar auf von der FINMA beauf­sichtigte Personen).
  • Organ­i­sa­tion­spflicht­en wur­den über­ar­beit­et und sollen nicht mehr nur auf Effek­ten­händler, son­dern neu auf sämtliche von der FINMA beauf­sichtigten Per­so­n­en anwend­bar sein (d.h. auch auf Banken, Ver­sicherun­gen, Börsen, bes­timmte kollek­tive Kap­i­ta­lan­la­gen etc.).

Für weit­er­führende Infor­ma­tio­nen siehe Web­site der FINMA und ins­beson­dere Erläuterungs­bericht.