Im Zuge der Revision des Börsengesetzes und der Börsenverordnung wurden die Regeln über marktmissbräuchliches Verhalten breiter erfasst; unter anderem wurde die Insiderstrafnorm neu geregelt, der Tatbestand der Kursmanipulation präzisiert sowie generell gültige Tatbestände hinsichtlich unzulässigem Marktverhalten geschaffen. Diese neuen Bestimmungen werden voraussichtlich am 1. Mai 2013 in Kraft treten.
Vor diesem Hintergrund hat die FINMA das bisherige Rundschreiben 08/38 “Marktverhaltensregeln” totalrevidiert und den Entwurf zur Anhörung veröffentlicht.
Der Entwurf des Rundschreibens sieht u.a. folgende Neuerungen vor:
- Insiderhandel und Marktmanipulation werden neu für sämtliche Marktteilnehmer verboten.
- Einführung der sog. allgemeinen Marktaufsicht gestützt auf Art. 34 rev. BEHG, wonach die FINMA ihre Aufsichtsinstrumente nicht mehr nur gegen beaufsichtigte Personen anzuwenden hat, sondern gegenüber sämtlichen Personen, die gegen das Verbot des Insiderhandels oder der Marktmanipulation verstossen.
- Aufteilung des Rundschreibens in einen allgemeinen Teil (anwendbar auf alle Marktteilnehmer) und einen speziellen Teil (anwendbar auf von der FINMA beaufsichtigte Personen).
- Organisationspflichten wurden überarbeitet und sollen nicht mehr nur auf Effektenhändler, sondern neu auf sämtliche von der FINMA beaufsichtigten Personen anwendbar sein (d.h. auch auf Banken, Versicherungen, Börsen, bestimmte kollektive Kapitalanlagen etc.).
Für weiterführende Informationen siehe Website der FINMA und insbesondere Erläuterungsbericht.