Unternehmenssteuerreform III — Schlussbericht der Projektorganisation

Gemäss amtlich­er Mit­teilung vom 19.
Dezem­ber 2013 hat die gemein­same Pro­jek­tor­gan­i­sa­tion des Eid­genös­sis­chen Finanzdepartements
und der Kon­ferenz der kan­tonalen Finanzdi­rek­torin­nen und Finanzdi­rek­toren ihren erwarteten Schluss­bericht zur Unternehmenssteuerreform
III vorgelegt. Darin wur­den die steuer- und finanzpoli­tis­che Stoss­rich­tung gemäss
Zwis­chen­bericht vom 7. Mai 2013 weit­er­en­twick­elt und ver­schiedene Mass­nah­men konkretisiert.

Veröffentlicht
wur­den am 19. Dezem­ber 2013 in diesem Zusammenhang:

Die Reform
ist eine Folge der wach­senden Kri­tik seit­ens EU, OECD und G20
an gewis­sen kan­tonalen Steuer­priv­i­legien (Holding‑,
Domizil‑, Gemis­chte Gesellschaften; Prinzi­palbesteuerung und Prax­is bzgl. Finanzbetriebsstätten).
Die Kri­tik ent­fachte sich u.a. an der teil­weisen Ungle­ich­be­hand­lung von in- gegenüber
aus­ländis­chen Erträ­gen, resp. Unternehmen. Ziel der Reform ist es,
die Posi­tion der Schweiz im inter­na­tionalen Steuer­wet­tbe­werb zu fes­ti­gen, die
Rechts- und Pla­nungssicher­heit für Unternehmen zu stärken und dabei Ertragseinbrüche
für den Fiskus zu minimieren. 
Steuer­poli­tis­che Elemente
Die gemein­same Pro­jek­tor­gan­i­sa­tion von Bund und Kan­to­nen emp­fiehlt in ihrem Schlussbericht,
eine allfäl­lige Abschaf­fung der genan­nten kan­tonalen Priv­i­legien mit einem
Bün­del von Mass­nah­men zu kompensieren.

Auf kan­tonaler Ebene ste­hen drei kom­pen­satorische Mass­nah­men im Vordergrund:

  • Lizenzbox“: Son­der­regelun­gen
    für die Besteuerung von Erträ­gen aus Imma­te­ri­al­gütern, soweit diese in der
    OECD und der EU effek­tiv Bestand haben;
  • Notion­al Inter­est“ (von der
    Pro­jek­tor­gan­i­sa­tion mit Zurück­hal­tung emp­fohlen): Zulas­sung kalkulatorischer
    Zin­sen auf über­durch­schnit­tlich hohem Eigenkapital;
  • Senkung kan­tonaler
    Gewinns­teuer­sätze, in autonomer Kom­pe­tenz eines jeden einzel­nen Kantons.
Ergänzend
erwäh­nt der Schluss­bericht mögliche Mass­nah­men auf Bun­de­sebene sowie
Verbesserun­gen bei den direk­ten Steuern von Bund und Kantonen:
  • Emis­sion­s­ab­gabe: Abschaffung
    der­sel­ben auf Eigenkap­i­tal (als sep­a­rate Vor­lage bere­its im Stän­der­at pendent);
  • Beteili­gungsabzug: direkte
    Freis­tel­lungsmeth­ode und weit­ere Verbesserungen;
  • Möglichkeit der Verkehrswertbewertung
    beim Zuzug eines Unternehmens;
  • Seeschiff­fahrt: Einführung
    ein­er Ton­nage- basierten Besteuerung anstelle der heuti­gen Gewinnbesteuerung;
  • Verbesserun­gen bei der
    pauschalen Steueranrechnung;
  • etc.

Finanzpoli­tis­che Elemente
Zur
Wahrung der ‚Opfer­sym­me­trie‘ zwis­chen den Kan­to­nen emp­fiehlt die Projektorganisation,
das beste­hende Sys­tem des Finanz- und Las­te­naus­gle­ichs zu nutzen und dieses den
neuen Real­itäten anzu­passen. Die im Zwis­chen­bericht vom Mai bezifferten
Steuer­aus­fälle von – je nach Szenario – gesamthaft CHF 1–3 Mrd. pro Jahr (Bund
und Kan­tone) ste­hen weit­er­hin im Raum. Vor diesem Hin­ter­grund zeigt der Schlussbericht
eine Rei­he von möglichen Mass­nah­men zur Gegen­fi­nanzierung der Reform auf.

Aus­blick

Der Bun­desrat hat vom Schluss­bericht Kenntnis
genom­men und das EFD beauf­tragt, die Kan­tone auf dieser Grund­lage zu konsultieren.
Gestützt auf die Kon­sul­ta­tion­sergeb­nisse und auf die internationalen
Entwick­lun­gen wird der Bun­desrat das weit­ere Vorge­hen fes­tle­gen. Das Vernehmlassungsverfahren
soll voraus­sichtlich im Som­mer 2014 eröffnet werden.