Gemäss amtlicher Mitteilung vom 19.
Dezember 2013 hat die gemeinsame Projektorganisation des Eidgenössischen Finanzdepartements
und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren ihren erwarteten Schlussbericht zur Unternehmenssteuerreform
III vorgelegt. Darin wurden die steuer- und finanzpolitische Stossrichtung gemäss
Zwischenbericht vom 7. Mai 2013 weiterentwickelt und verschiedene Massnahmen konkretisiert.
wurden am 19. Dezember 2013 in diesem Zusammenhang:
- der Schlussbericht des
Steuerungsorgans zuhanden des EFD “Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der (Unternehmenssteuerreform III)”; - “USR III: Glossar“(in überarbeiteter Version).
Die Reform
ist eine Folge der wachsenden Kritik seitens EU, OECD und G20 an gewissen kantonalen Steuerprivilegien (Holding‑,
Domizil‑, Gemischte Gesellschaften; Prinzipalbesteuerung und Praxis bzgl. Finanzbetriebsstätten).
Die Kritik entfachte sich u.a. an der teilweisen Ungleichbehandlung von in- gegenüber
ausländischen Erträgen, resp. Unternehmen. Ziel der Reform ist es,
die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb zu festigen, die
Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen zu stärken und dabei Ertragseinbrüche
für den Fiskus zu minimieren.
eine allfällige Abschaffung der genannten kantonalen Privilegien mit einem
Bündel von Massnahmen zu kompensieren.
Auf kantonaler Ebene stehen drei kompensatorische Massnahmen im Vordergrund:
- „Lizenzbox“: Sonderregelungen
für die Besteuerung von Erträgen aus Immaterialgütern, soweit diese in der
OECD und der EU effektiv Bestand haben; - „Notional Interest“ (von der
Projektorganisation mit Zurückhaltung empfohlen): Zulassung kalkulatorischer
Zinsen auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital; - Senkung kantonaler
Gewinnsteuersätze, in autonomer Kompetenz eines jeden einzelnen Kantons.
erwähnt der Schlussbericht mögliche Massnahmen auf Bundesebene sowie
Verbesserungen bei den direkten Steuern von Bund und Kantonen:
- Emissionsabgabe: Abschaffung
derselben auf Eigenkapital (als separate Vorlage bereits im Ständerat pendent); - Beteiligungsabzug: direkte
Freistellungsmethode und weitere Verbesserungen; - Möglichkeit der Verkehrswertbewertung
beim Zuzug eines Unternehmens; - Seeschifffahrt: Einführung
einer Tonnage- basierten Besteuerung anstelle der heutigen Gewinnbesteuerung; - Verbesserungen bei der
pauschalen Steueranrechnung; - etc.
Finanzpolitische Elemente
Zur
Wahrung der ‚Opfersymmetrie‘ zwischen den Kantonen empfiehlt die Projektorganisation,
das bestehende System des Finanz- und Lastenausgleichs zu nutzen und dieses den
neuen Realitäten anzupassen. Die im Zwischenbericht vom Mai bezifferten
Steuerausfälle von – je nach Szenario – gesamthaft CHF 1–3 Mrd. pro Jahr (Bund
und Kantone) stehen weiterhin im Raum. Vor diesem Hintergrund zeigt der Schlussbericht
eine Reihe von möglichen Massnahmen zur Gegenfinanzierung der Reform auf.
Der Bundesrat hat vom Schlussbericht Kenntnis
genommen und das EFD beauftragt, die Kantone auf dieser Grundlage zu konsultieren.
Gestützt auf die Konsultationsergebnisse und auf die internationalen
Entwicklungen wird der Bundesrat das weitere Vorgehen festlegen. Das Vernehmlassungsverfahren
soll voraussichtlich im Sommer 2014 eröffnet werden.