1C_653/2012: Aufhebung von §32f des Zürcher Polizeigesetzes betr. Überwachung geschlossener Kommunikationsräume im Internet (amtl. Publ.)

Das BGer hat im vor­liegen­den Urteil zusam­men­fassend entsch­ieden,

[…] dass § 32f PolG/ZH mit dem Schutz des Fer­n­melde­v­erkehrs im Sinne von Art. 13 Abs. 1 BV nicht vere­in­bar ist, soweit er die Überwachung der Kom­mu­nika­tion in geschlosse­nen Inter­net­foren bzw. “Closed User Groups”, die der Pri­vat­sphäre zuzurech­nen sind, ohne Genehmi­gung und nachträgliche Über­prü­fungsmöglichkeit durch eine unab­hängige richter­liche Instanz zulässt. Die Beschw­erde ist in diesem Sinn gutzuheis­sen und § 32f PolG/ZH aufzuheben. 

Zwar ver­stösst diese Bes­tim­mung nicht gegen den Vor­rang des Bun­desrechts, weil

der
Beschw­erde­führer zu Unrecht gel­tend macht, die verdeck­te Ermit­tlung sei
abschliessend in den Art. 285a ff. StPO
geregelt und den Kan­to­nen verbleibe kein Raum zur Einführung
präven­tiv­er verdeck­ter Vor­ermit­tlungs­mass­nah­men. Die Rüge der
Mis­sach­tung des Vor­rangs des Bun­desrechts im Sinne von Art. 49 Abs. 1 BV dringt nicht durch. 

Jedoch sind

angesichts des schw­eren Grun­drecht­se­in­griffs, den die amtliche Überwachung des Fer­n­melde­v­erkehrs nach gefes­tigter Recht­sprechung darstellt […], […] sämtliche Voraus­set­zun­gen der präven­tiv­en polizeilichen Überwachung und damit auch die unverzügliche richter­liche Genehmi­gung und die Gewährleis­tung des nachträglichen Rechtss­chutzes im Polizeige­setz selb­st zu regeln […]. Da § 32f Abs. 2 PolG/ZH keine Genehmi­gung des Ein­griffs in den nach Art. 13 Abs. 1 BV geschützten Fer­n­melde­v­erkehr durch eine unab­hängige richter­liche Instanz und keinen nachträglichen Rechtss­chutz vor­sieht, beste­ht keine hin­re­ichende Gewähr für die Ver­hin­derung von Miss­bräuchen und eine mit dem Ver­hält­nis­mäs­sigkeits­grund­satz vere­in­bare Anwen­dung von § 32f Abs. 2 PolG/ZH. Die Bes­tim­mung ist deshalb aufzuheben. 

Das BGer hat deshalb den gesamten § 32f Abs. 2 PolG/ZH aufge­hoben. Vgl. dazu auch die Berichter­stat­tung der NZZ.