Der Bundesrat plant die Vernehmlassung zur Revision des Erbrechts (Umsetzung der Motion 10.3524) im April 2015 zu eröffnen und im Juli 2015 abzuschliessen. Das Erb- und Pflichtteilsrecht soll flexibler ausgestaltet und den stark geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten angepasst werden. Das geltende Recht soll in seinem Kerngehalt bewahrt und die Familie als institutionelle Konstante auch weiterhin geschützt werden (keine erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit den Ehepaaren).