Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am Montag, 15. Dezember 2014 in einem Grundsatzentscheid beschlossen, ihre Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel vom 21. Oktober 2002 (Kfz-Bekanntmachung) beizubehalten.
Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit der bestehenden Bekanntmachung hat sich die WEKO damit insbesondere gegen eine Anpassung an das europäische Recht bzw. die revidierte Kfz-GVO entschieden. Die Kfz-Bekanntmachung der WEKO soll derzeit lediglich an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Kartellgesetzes angepasst und mit Rücksicht auf die Erfahrungen zur bisherigen Bekanntmachung aktualisiert werden.
Weitere Informationen: Medienmitteilung AGVS (Word).