Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 16. Juli 2012 entschieden, die KFZ-Bekanntmachung (Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel vom 21. Oktober 2002, KFZ-Bekanntmachung, in Kraft seit 1. November 2002) in ihrer geltenden Fassung vorläufig beizubehalten.
Die Prüfung einer Anpassung der KFZ-Bekanntmachung hat das Streben nach einer europakompatiblen Anwendung des Schweizer Kartellgesetzes im Automobilbereich zum Hintergrund, konkret die ab Juni 2013 geltende Neuregelung des wettbewerbsrechtlichen Rahmens für die Automobilbranche in der EU (siehe dazu VO EU Nr. 461/2010 vom 27. Mai 2010, ABl 2010 L 129/52, sowie die ergänzenden Leitlinien). Die WEKO hatte eine Anpassung der KFZ-Bekanntmachung aufgrund der Rechtsentwicklung in der EU bereits 2010 erwogen und sich schon damals “in breitem Konsens mit den Vertretern der Automobilbranche” gegen eine Anpassung entschieden (cf. die Erläuterungen der WEKO zur KFZ-Bekanntmachung von Mitte 2010).
Gegen eine Anpassung zum aktuellen Zeitpunkt sprechen nach Auffassung der WEKO einerseits die Ergebnisse einer Vernehmlassung mit interessierten Kreisen und andererseits die derzeit laufende Revision des Kartellgesetzes, insbesondere die Unsicherheiten im Bereich der Revision von Art. 5 KG. Die WEKO will die Rechtsentwicklung in der EU sowie die Wettbewerbsverhältnisse auf dem Schweizer Automobilmarkt aber weiter im Auge behalten und Mitte 2014 eine Neubeurteilung der KFZ-Bekanntmachung vornehmen.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 27. Juli 2012 (PDF)