Weko: Revidierte Vertikalbekanntmachung veröffentlicht

Die Weko hat heute eine auf den 28. Juni 2010 datierte rev­i­dierte Ver­sion der Ver­tikalbekan­nt­machung (pdf) veröf­fentlicht (die Vernehm­las­sungs­frist endete am 28. Mai 2010). Aus der Medi­en­mit­teilung:

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) hat am 28. Juni 2010 die Bekan­nt­machung über die wet­tbe­werb­srechtliche Behand­lung ver­tikaler Abre­den ein­er Revi­sion unter­zo­gen. Damit wird der jüng­sten Fall­prax­is der WEKO sowie den aktuellen Entwick­lun­gen im EU-Wet­tbe­werb­srecht Rech­nung getra­gen. Mit der Revi­sion bekräftigt die WEKO ihren Willen, weit­er­hin gegen schädliche ver­tikale Abre­den in der Schweiz vorzuge­hen und stellt sich­er, dass in diesem Bere­ich auch kün­ftig die gle­ichen Regeln wie in der EU zur Anwen­dung kom­men. (…) Die EU hat jüngst ihren rechtlichen Rah­men angepasst und dabei ins­beson­dere der zunehmenden Bedeu­tung der Nach­fragemacht gross­er Einzel­han­del­sun­ternehmen sowie des Online-Verkaufs Rech­nung getragen.”