Die Weko hat heute eine auf den 28. Juni 2010 datierte revidierte Version der Vertikalbekanntmachung (pdf) veröffentlicht (die Vernehmlassungsfrist endete am 28. Mai 2010). Aus der Medienmitteilung:
“Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 28. Juni 2010 die Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden einer Revision unterzogen. Damit wird der jüngsten Fallpraxis der WEKO sowie den aktuellen Entwicklungen im EU-Wettbewerbsrecht Rechnung getragen. Mit der Revision bekräftigt die WEKO ihren Willen, weiterhin gegen schädliche vertikale Abreden in der Schweiz vorzugehen und stellt sicher, dass in diesem Bereich auch künftig die gleichen Regeln wie in der EU zur Anwendung kommen. (…) Die EU hat jüngst ihren rechtlichen Rahmen angepasst und dabei insbesondere der zunehmenden Bedeutung der Nachfragemacht grosser Einzelhandelsunternehmen sowie des Online-Verkaufs Rechnung getragen.”