1) Umsetzung der GAFI-Empfehlungen auf Gesetzesstufe
Im Jahr 2012 hat die zwischenstaatliche Groupe d’action financière/Financial Action Task Force (GAFI/FATF) ihre Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Finanzierung des Terrorismus revidiert (siehe hier).
Mit dem “Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière” vom 12. Dezember 2014 sollen die Empfehlungen im Schweizer Recht implementiert werden. Das Bundesgesetz hat zahlreiche Änderungen in der Kerngesetzgebung zur Folge, darunter in den folgenden Erlassen: ZGB, OR, SchKG, StGB, KAG, GwG und BEG.
Zu den einzelnen Änderungen siehe Gesetzestext.
Die Referendumsfrist läuft am 2. April 2015 ab. Das Datum des Inkrafttretens ist gemäss Information des Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zurzeit noch nicht bekannt.
2) Revision der Geldwäschereiverordnung FINMA
Zusätzlich zu den oben erwähnten Änderungen auf Gesetzesstufe passt auch die FINMA ihre Geldwäschereiverordnung (GwV-FINMA) an die neuen Standards an und eröffnet die Anhörung zum Entwurf der revidierten Verordnung.
Die Anhörung dauert bis zum 7. April 2015.
Für weitergehende Informationen siehe Website der FINMA.