Das Urteil 4A_471/2014 vom 2. Februar 2015 enthält in der Erwägung 4 einen konzisen Überblick zur Rechtsprechung betreffend die Verjährung von Forderungen aus der Zusatz-Krankenversicherung. Das Bundesgericht ging nicht auf die in der Literatur geäusserte Kritik an dieser Rechtsprechung ein (E. 6.1). Es stellte mit Bezug auf den konkreten Fall auf zwei Arztberichte aus dem Jahr 2011 ab und erwog, die eingeklagten Taggeldforderungen seien selbst unter der Annahme eines sog. “atypischen” Falles im Sinne des Urteils 4A_280/2013 vom 20. September 2013 E. 5.3 verjährt (E. 6.4).