4A_289/2013: Ungültige Kündigung der Zusatz-Krankenversicherung wegen Verletzung der Anzeigepflicht

Der Entscheid enthält eine aus­führliche Darstel­lung der bun­des­gerichtlichen Recht­sprechung zur Frage, unter welchen Voraus­set­zun­gen der Ver­sicher­er einen Kranken­ver­sicherungsver­trag wegen Ver­let­zung der Anzeigepflicht kündi­gen kann (BGer. 4A_289/2013 vom 10. Sep­tem­ber 2013, E. 4.1).

Im konkreten Fall genügte die Kündi­gung nicht den Anforderun­gen der bun­des­gerichtlichen Recht­sprechung, da im Kündi­ungss­chreiben nicht deut­lich gemacht wurde, welche der acht gestell­ten Fra­gen die Ver­sicherungsnehmerin falsch beant­wortet hat­te. Das Bun­des­gericht stellte deshalb eine Ver­let­zung der Vorschriften von Art. 4 und 6 VVG fest (E. 4.2).