Gemäss einer Medienmitteilung treten am 1. Juli 2015 neue Sonderbestimmungen für Anbieter von Postdiensten in Kraft. Anbieter von Postdiensten sind Betriebe, die gewerbsmässig Postsendungen annehmen, abholen, sortieren, transportieren oder zustellen und für diese Dienstleistungen die Verantwortung gegenüber dem Kunden tragen.