Neue Sonderbestimmungen für Anbieter von Postdiensten

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung treten am 1. Juli 2015 neue Son­derbes­tim­mungen für Anbi­eter von Post­di­en­sten in Kraft. Anbi­eter von Post­di­en­sten sind Betriebe, die gewerb­smäs­sig Post­sendun­gen annehmen, abholen, sortieren, trans­portieren oder zustellen und für diese Dien­stleis­tun­gen die Ver­ant­wor­tung gegenüber dem Kun­den tragen.