Stellt ein Ausweisentzug eine angemessene Strafe dar für das massive Überladen eines Anhängers? Mit dieser Frage hat sich das Bundesgericht in einem für die amtliche Sammlung bestimmten Urteil (1C_3/2015) beschäftigt.
Die Überführung eines Personenwagens auf einem Zentralachsenanhänger wurde dem Fahrer eines Lieferwagens im Kanton Aargau zum Verhängnis. Er hatte mit diesem Transport die zulässige Stützlast um 404 Prozent und die zulässige Deichsellast um 152 Prozent überschritten.
Die Behörden sahen darin eine schwere Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften (nach SVG, VTS und VRV). Die Staatsanwaltschaft büsste ihn mit 500 Franken, und das Strassenverkehrsamt entzog ihm den Führerausweis. Der Fahrer akzeptierte die Busse, ging aber gegen den Ausweisentzug vor. Sowohl das Departement für Volkswirtschaft und Inneres als auch das Verwaltungsgericht bestätigten den Entzug des Führerausweises, weshalb er an das Bundesgericht gelangte.
Das höchste Gericht stellte fest, dass bei einer vierfachen Überschreitung der zulässigen Stütz- und Deichsellast eines Transportanhängers damit zu rechnen ist, dass nur noch eine verminderte Bremsleistung des Anhängers gegeben ist sowie mit einem Bruch der Anhängervorrichtung oder des Bremgsgestänges zu rechnen ist. Es kam mit der Vorinstanz zu dem Ergebnis, dass ein solches Verhalten eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz bedeutet und im konkreten Fall der Ausweisentzug rechtmässig erfolgte.