Der Entwurf und die Botschaft zum revidierten FMG wurden heute im Bundesblatt publiziert. Die Botschaft umschreibt die wesentlichen Änderungen wie folgt:
Inhalt der Vorlage
Angesichts neuer Internetdienste und der zunehmenden Zahl an – schweizerischen und ausländischen – Anbieterinnen solcher Dienste ist die Anwendung der allgemeinen Meldepflicht schwierig geworden. Deshalb wird vorgeschlagen, diese abzuschaffen und durch eine Registrierung derjenigen Fernmeldedienstanbieterinnen zu ersetzen, die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verwaltete Adressierungselemente oder konzessionspflichtige Funkfrequenzen nutzen. […]Die 2007 eingeführte Pflicht für die marktbeherrschenden Fernmeldedienstanbieterinnen, einen vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss zu gewähren, betrifft nur die Doppelader-Metallleitungen. Angesichts des Ausbaus der Glasfasernetze ist eine Erweiterung dieser Pflicht auf sämtliche leitungsgebundene Anschlüsse vorzusehen. Der Entwurf enthält diesbezüglich eine Norm zur Kompetenzdelegation an den Bundesrat. Zur Förderung eines wirksamen Wettbewerbs bei der Erbringung von Fernmeldediensten kann der Bundesrat einen technologieneutralen Zugang zum leitungsgebundenen Teilnehmeranschluss vorsehen, der auch virtuell sein kann. Der Entwurf sieht zudem vor, dass jede Fernmeldedienstanbieterin das Recht hat, Zugang zum Gebäudeeinführungspunkt zu erhalten und die gebäudeinternen Anlagen mitzubenutzen.
Der Bundesrat kann Massnahmen treffen, um den Wettbewerb zu fördern und unverhältnismässig hohe Endkundentarife im Bereich des internationalen Roamings zu verhindern. Mehrere weitere Bestimmungen zielen auf die Verbesserung des Konsumentenschutzes ab. So werden den Fernmeldedienstanbieterinnen Transparenzpflichten in Bezug auf die Bearbeitung der von ihnen übermittelten Informationen (Netzneutralität) und die Qualität ihrer Dienste auferlegt. Weiter sieht der Entwurf strengere Massnahmen gegen unerwünschte Werbung vor. Kinder und Jugendliche sollen ausserdem besser vor den Gefahren der Nutzung von Fernmeldediensten geschützt werden.
Bei der Regelung der Nutzung von Funkfrequenzen kommt es zu einem Paradigmenwechsel. Während heute die Konzessionspflicht die Regel bildet, kann das Frequenzspektrum künftig grundsätzlich frei innerhalb der Schranken der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden. Ausserdem wird der Handel mit Frequenzen möglich sein, ebenso wie der Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen Kon-zessionärinnen betreffend Infrastruktur-Sharing und die gemeinsame Nutzung von Frequenzen. Der Bundesrat wird überdies einen Teil der Konzessionsgebühren für Funkkonzessionen für flankierende Massnahmen im Bereich der nichtionisierenden Strahlung einsetzen können.
In Bezug auf die Adressierungselemente konsolidiert der Entwurf die Rechtsgrundlagen im Hinblick auf deren Verwaltung durch das BAKOM und sieht besondere Bestimmungen für die Internet-Domains vor. Sodann werden Änderungen bei den Bestimmungen zum Notruf sowie bezüglich Sicherheit von Informationen und von Fernmeldeinfrastrukturen und ‑diensten angebracht.
[…]