Fernmeldegesetz: Entwurf und Botschaft

Der Entwurf und die Botschaft zum rev­i­dierten FMG wur­den heute im Bun­des­blatt pub­liziert. Die Botschaft umschreibt die wesentlichen Änderun­gen wie folgt:

Inhalt der Vorlage
Angesichts neuer Inter­net­di­en­ste und der zunehmenden Zahl an – schweiz­erischen und aus­ländis­chen – Anbi­eterin­nen solch­er Dien­ste ist die Anwen­dung der all­ge­meinen Meldepflicht schwierig gewor­den. Deshalb wird vorgeschla­gen, diese abzuschaf­fen und durch eine Reg­istrierung der­jeni­gen Fer­n­melde­di­en­stan­bi­eterin­nen zu erset­zen, die vom Bun­de­samt für Kom­mu­nika­tion (BAKOM) ver­wal­tete Adressierungse­le­mente oder konzes­sion­spflichtige Funk­fre­quen­zen nutzen. […]

Die 2007 einge­führte Pflicht für die mark­t­be­herrschen­den Fer­n­melde­di­en­stan­bi­eterin­nen, einen voll­ständig ent­bün­del­ten Zugang zum Teil­nehmer­an­schluss zu gewähren, bet­rifft nur die Dop­pelad­er-Met­al­lleitun­gen. Angesichts des Aus­baus der Glas­faser­net­ze ist eine Erweiterung dieser Pflicht auf sämtliche leitungs­ge­bun­dene Anschlüsse vorzuse­hen. Der Entwurf enthält dies­bezüglich eine Norm zur Kom­pe­ten­zdel­e­ga­tion an den Bun­desrat. Zur Förderung eines wirk­samen Wet­tbe­werbs bei der Erbringung von Fer­n­melde­di­en­sten kann der Bun­desrat einen tech­nolo­gien­eu­tralen Zugang zum leitungs­ge­bun­de­nen Teil­nehmer­an­schluss vorse­hen, der auch virtuell sein kann. Der Entwurf sieht zudem vor, dass jede Fer­n­melde­di­en­stan­bi­eterin das Recht hat, Zugang zum Gebäudee­in­führungspunkt zu erhal­ten und die gebäudein­ter­nen Anla­gen mitzubenutzen.

Der Bun­desrat kann Mass­nah­men tre­f­fen, um den Wet­tbe­werb zu fördern und unver­hält­nis­mäs­sig hohe End­kun­den­tar­ife im Bere­ich des inter­na­tionalen Roam­ings zu ver­hin­dern. Mehrere weit­ere Bes­tim­mungen zie­len auf die Verbesserung des Kon­sumenten­schutzes ab. So wer­den den Fer­n­melde­di­en­stan­bi­eterin­nen Trans­paren­zpflicht­en in Bezug auf die Bear­beitung der von ihnen über­mit­tel­ten Infor­ma­tio­nen (Net­zneu­tral­ität) und die Qual­ität ihrer Dien­ste aufer­legt. Weit­er sieht der Entwurf stren­gere Mass­nah­men gegen uner­wün­schte Wer­bung vor. Kinder und Jugendliche sollen ausser­dem bess­er vor den Gefahren der Nutzung von Fer­n­melde­di­en­sten geschützt werden.

Bei der Regelung der Nutzung von Funk­fre­quen­zen kommt es zu einem Par­a­dig­men­wech­sel. Während heute die Konzes­sion­spflicht die Regel bildet, kann das Fre­quen­zspek­trum kün­ftig grund­sät­zlich frei inner­halb der Schranken der geset­zlichen Vorschriften genutzt wer­den. Ausser­dem wird der Han­del mit Fre­quen­zen möglich sein, eben­so wie der Abschluss von Koop­er­a­tionsverträ­gen zwis­chen Kon-zes­sionärin­nen betr­e­f­fend Infra­struk­tur-Shar­ing und die gemein­same Nutzung von Fre­quen­zen. Der Bun­desrat wird überdies einen Teil der Konzes­sion­s­ge­bühren für Funkkonzes­sio­nen für flankierende Mass­nah­men im Bere­ich der nichtion­isieren­den Strahlung ein­set­zen können.

In Bezug auf die Adressierungse­le­mente kon­so­li­diert der Entwurf die Rechts­grund­la­gen im Hin­blick auf deren Ver­wal­tung durch das BAKOM und sieht beson­dere Bes­tim­mungen für die Inter­net-Domains vor. Sodann wer­den Änderun­gen bei den Bes­tim­mungen zum Notruf sowie bezüglich Sicher­heit von Infor­ma­tio­nen und von Fer­n­melde­in­fra­struk­turen und ‑dien­sten angebracht.
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